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Urteil gegen Camping-Vergewaltiger aufgehoben

Heute Redaktion
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Weil er im April 2017 eine Studentin auf einem Campingplatz vergewaltigt hatte, wurde Eric X. zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Nun wurde das Urteil aufgehoben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch das Urteil gegen den Camping-Vergewaltiger Eric X. aufgehoben. Das berichtet "Focus Online". Der 31-Jähriger wurde ursprünglich zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der BGH bestätigte zwar den Schuldspruch des Landesgerichts Bonn, hob jedoch den Strafausspruch auf. Der Grund für diese Entscheidung seien Rechtsfehler.

Das Bonner Landesgericht hatte dem 31-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung attestiert. Nach Auffassung des Gerichts hatte sich diese aber nicht bei der Tat im April 2017 ausgewirkt.

Laut Bundesgerichtshof muss nun in einem neuen Prozess überprüft werden, ob die Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit besteht. Dann soll das Strafmaß festgelegt werden.

Fall sorgte für Aufregung

Der Fall von Eric X. hatte über die Grenzen Deutschlands hinaus für Empörung gesorgt. Der 31-Jährige schlich sich in der Nacht auf den 2. April an das Zelt eines Paares heran, das ein ein romantisches Camping-Wochenende im Erholungsgebiet Bonner Siegaue verbringen wollte. Danach bedrohte er das Pärchen mit einer Säge.

X. deutete mit der Säge auf die Studentin und sagte: "Come out, bitch. I Wanna fuck you." Der 31-Jährige lotste sie daraufhin zehn Meter weg, zwang sie, sich auf eine Decke zu legen, die er mitgebracht hatte. Er zog seine Hose runter und verging sich an ihr.

Opfer vor Gericht verhöhnt

Nach der Tat ergriff Eric X. die Flucht und nahm aus dem Zelt noch sechs Euro und eine Lautsprecherbox mitgenommen. Der 31-Jährige konnte schließlich von der Polizei festgenommen werden. Vor Gericht verhöhnte er sein Opfer und wollte nichts von der Tat wissen.

Obwohl das DNA-Gutachten den 31-Jährigen mit Sicherheit als Täter bestätigte und sein Opfer ihn am Aussehen und an der Stimme wiedererkannten, leugnete Eric X. die Tat. Das Gericht war von seiner Schuld überzeugt und verurteilte ihn zu elfeinhalb Jahren Gefängnis.

Kurz nach der Urteilsverkündung im Oktober hatte Martin Mörsdorf, der Verteidiger von X, erklärt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Am 6. Juni wurde das Urteil nun aufgehoben.

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(wil)