Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Beamten der Kärntner Landesregierung wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz. Der Beamte soll im Amt nationalsozialistische Lieder gesungen haben. Laut LH Gerhard Dörfler (FPK) werde es in der Causa null Toleranz geben.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Beamten der Kärntner Landesregierung wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz. Der Beamte soll im Amt nationalsozialistische Lieder gesungen haben. Laut LH Gerhard Dörfler (FPK) werde es in der Causa „null Toleranz“ geben.
Seit Freitag ist laut Medienberichten eine Anzeige vom Chef der Zentralpersonalvertretung bei der Staatsanwaltschaft gegen den Landesbeamten und FPK-Gemeinderat anhängig. Der Mann soll bei einer Geburtstagsfeier im Amtsgebäude einschlägige Lieder gesungen haben. Wie die „Kleine Zeitung“ berichtet, habe sich der Mann auch als Hitler-Darsteller produziert.
Land wartet Ermittlungsergebnis ab
Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) betonte am Mittwoch in einer Aussendung, dass „keinerlei strafrechtswidriges Verhalten im Amt“ geduldet werde und dass es „null Toleranz bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz“ gebe.
Die Anzeige der Personalvertretung sei unverzüglich der zuständigen Strafermittlungsbehörde weitergeleitet worden. Laut Kärntner Dienstrecht dürfe es während Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Erhebungen des Amtes geben, deswegen warte man nun die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft ab. Über allfällig nötige disziplinarrechtliche Schritte könne man erst dann entschieden, so Dörfler. Die SPÖ hatte zuvor sofortige disziplinarrechtliche Konsequenzen des Landes und den Rücktritt als Gemeinderat gefordert.