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Ernährungsberatung nur noch Diätologen erlaubt

Laut Gesetz sind nur Diätologen und Ärzte befugt kranke Menschen ernahrungstherapeutisch zu behandeln und zu beraten.

Heute Redaktion
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Bild: iStock

Geschäft mit der Ernährung boomt. Neben tatsächlichen Experten wollen auch immer mehr selbsternannte Profis wissen, was gut für den Menschen ist - vor allem in Bezug auf Diäten. Eine besorgniserregende Entwicklung, gegen die der Verband der Ernährungswissenschafter (VEÖ) Rechtsmittel einschaltete. Ein Beschluss des Obersten Gerichtshofes stellt nun klar, dass gewerbliche individuelle Ernährungsberatung an Qualifikationskriterien gebunden sein muss.

Im Krankheitsfall

So dürfen jene mit einschlägigen Qualifikationen nach dem MTD-Gesetz oder nach der Gewerbeordnung gesunde Menschen beraten.

Liegt jedoch eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Erkrankung vor wie Diabetes, Stoffwechselerkrankungen, Adipositas, Krebs, Unverträglichkeiten und Allergien, dann ist eine ernährungs-medizinische bzw. diaetologische Intervention notwendig – und diese darf ausschließlich durch Diätologen durchgeführt werden. Sie werden von den behandelnden Ärzten mit der Ernährungs-Therapie beauftragt. So hat es der Gesetzgeber im Sinne der PatientInnensicherheit geregelt. (kiky)

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