Oberösterreich

Ernst Augusts "Zahnbehandlung schuld an Ausraster"

Jetzt ist es amtlich! Am Mittwoch bestätigte das Linzer Oberlandesgericht die bedingte, zehnmonatige Haftstrafe für Prinz Ernst August von Hannover. 

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Das Linzer Oberlandesgericht bestätigte am Mittwoch die zehnmonatige Haftstrafe gegen Prinz Ernst August von Hannover.
Das Linzer Oberlandesgericht bestätigte am Mittwoch die zehnmonatige Haftstrafe gegen Prinz Ernst August von Hannover.
Bild: Getty Images

Kommt er oder kommt er nicht? Rund ein Dutzend Fotografen, Journalisten und Kameraleute warteten Mittwochvormittag vor dem Linzer Oberlandesgericht in der Gruberstraße auf Ernst August von Hannover (67). Dort fand nämlich um 10 Uhr der Berufungsprozess gegen den Welfenprinz statt.

 Der 67-Jährige nahm den Termin aber nicht wahr, wurde nur von zwei Anwälten vertreten. Das Gericht bat er schriftlich sein Fehlen zu entschuldigen. Als Begründung gab er an, er wolle ein weiteres Medienspektakel vermeiden.

Zudem meinte sein Anwalt Otto Dietrich, dass sein Mandant ein Hochrisikopatient sei und coronabedingt Menschenansammlungen in Innenräumen meiden soll. "Er möchte seine Ruhe haben und sich nur seiner Genesung widmen", so Dietrich weiter.

Polizisten verletzt

Wie ausführlich berichtet, war der 67-Jährige im vergangenen März am Welser Landesgericht schuldig gesprochen worden. Er soll sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung bei seinem Anwesen in Grünau im Almtal bzw. in Scharnstein (Bezirk Gmunden) unter anderem einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin mit einem Baseballschläger sowie seine Angestellten bedroht und mit einem Verkehrszeichen eine Scheibe eingeschlagen haben. 

Das Urteil lautete damals zehn Monate bedingte Haft. Zusätzlich erhielt der Urenkel des letzten deutschen Kaisers mehrere Weisungen aufgebrummt. Diese lauteten unter anderem: "Kontakt-Verbot zu dem Verwalter-Ehepaar", "Konsumverbot von Alkohol" und "Drei Jahre Betretungsverbot seines Jagdanwesens".

Ernst August berief gegen das Urteil und legte BeschGwerde gegen die Weisungen ein. Diese wurden vom Oberlandesgericht schon im Vorfeld aufgehoben, da inzwischen keine Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr mehr bestünde.

Unerwartete Nebenwirkungen

Vor der Richterin am Oberlandesgericht beteuerte Dietrich, sein Mandant sei schuldunfähig gewesen. Er habe vor der besagten Tatzeit eine Zahnbehandlung gehabt und habe schwere Schmerzmittel und Beruhigungsmittel eingenommen. Es sei dann aber zu unerwarteten Nebenwirkungen gekommen. Ein möglicher Alkoholeinfluss wurde vom Verteidiger aber nicht thematisiert.

Nach rund zweistündiger Verhandlung verkündete die Richterin dann das Urteil. Die zehnmonatige, bedingte Haftstrafe bleibt bestehen. Der Beschwerde gegen die Weisungen wurde stattgegeben. Diese sind, wie schon im Vorfeld bekannt war, gänzlich vom Tisch. 

Wie "Heute" erfuhr, weilte Ernst August während des Prozesses bei seiner neuen Freundin in Madrid (ESP). Wie er das Ergebnis aufgenommen hat, ist nicht bekannt. 

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