Politik

Ernst Strasser soll bald seine Fußfessel verlieren

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Ex-Innenminister Ernst Strasser soll am 13. September die Fußfessel verlieren und damit aus dem elektronisch überwachten Hausarrest entlassen werden. Strasser war 2013 zu vier Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er über die Enthüllungen zweier britischer Aufdecker-Journalisten gestolpert war. Das Urteil wurde später auf drei Jahre Haft mit Fußfessel gekürzt.

soll am 13. September die Fußfessel verlieren und damit aus dem elektronisch überwachten Hausarrest entlassen werden. Strasser war 2013 zu vier Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er über die Enthüllungen zweier britischer Aufdecker-Journalisten gestolpert war. Das Urteil wurde später auf drei Jahre Haft mit Fußfessel gekürzt.

Ab 2010 hatte Strasser laut Urteil den Journalisten, die sich als Lobbyisten getarnt hatten, angeboten, gegen Bezahlung als Delegationsleiter im EU-Parlament Einfluss auf Finanzrichtlinien zu nehmen. Strasser leitete die Abänderungsanträge an die zuständigen Stellen weiter - umgesetzt wurden sie allerdings nicht. Nach dem Auffliegen der Affäre rechtfertigte sich Strasser damit, dass er Geheimdienste hinter den Kontakten vermutet hatte, und er herausfinden wolle, um welche es sich handle.

Nach Bekanntwerden weiterer Details wie dem geplanten Aufbau eines Lobbying-Netzwerks musste Strasser zurücktreten. Gegen ihn wurde Anklage erhoben, im Jänner 2013 wurde er in erster Instanz zu vier Jahren Haft verurteilt, Fußfessel ausgeschlossen. Das Urteil wurde aufgehoben und dann auf drei Jahre und sechs Monate verkürzt, später noch einmal auf drei Jahre. Im November 2014 trat Strasser die Haftstrafe an, im Mai 2015 bekam er eine Fußfessel und überwachten Hausarrest.

Nun entschied das Gericht, dass Strasser die Fußfessel am 13. September 2016 verlieren und damit aus dem Hausarrest entlassen werden soll, berichtet der "Kurier". Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht, die Staatsanwaltschaft hat noch die Möglichkeit, Beschwerde dagegen einzulegen. Gerechnet wird damit allerdings nicht.