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Ersatzstrafe für Lärm höher als für Corona-Rebellen

Heute Redaktion
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Ein Wiener hörte Abends gegen 20.15 Uhr zu Hause zu laut Musik und bekam nun eine Strafe zugeschickt. Die Ersatzfreiheitsstrafe wäre jedoch höher, als die der Corona-Rebellen.

Die Missachtung der Ausgangsbeschränkungen in Zeiten der Corona-Krise können richtig ins Geld gehen. Wie "Heute" berichtete, mussten mehrere Wiener wegen diversen Verstößen satte 500 Euro bezahlen. Als Ersatzfreiheitsstrafe würden 10 Stunden Haft die Sache aus der Welt schaffen.

80 Euro wegen Lärmerregung

Thomas F. hörte vor einigen Wochen in seiner Wohnung in Wien, laut eigenen Angaben, cirka eine halbe Stunde lang laute Musik. Weil sich offenbar die Nachbarn an dem Lärm störten, alarmierten sie die Polizei. Die Beamten sollen sich vor Ort die Personalien notiert haben und laut Thomas wieder gegangen sein. Von einer Anzeige habe er nichts gewusst, bis diese im Postkasten lag. Kostenpunkt: 80 Euro.

Für den Wiener ist allerdings das Ausmaß der Ersatzfreiheitsstrafe nicht fair: "Rechnet man die Corona-Strafen hinunter, über die berichtet wurde, würde man auf einen Stundensatz von 50 Euro kommen. Bei meiner Anzeige müsste ich aber 19 Stunden einsitzen und so auf einen Stundensatz von 4,21 Euro kommen. Wie kann das sein?"

Der Grund dieser unterschiedlichen Satzungen liegt in der Beschaffenheit der Gesetze. "Bei einer Lärmerregung handelt es sich um ein Landesgesetz, das eine unterschiedliche Strafhöhe vorsehen kann. Das Covid-19-Gesetz hingegen ist ein Bundesgesetz und beinhaltet daher eine andere Strafdrohung", erklärt ein Jurist gegenüber "Heute".