Obergericht am Zug

Erschießung des Impfchef-Entführers wird neu aufgerollt

Als eine Sondereinheit den Entführer von Impfchef Christoph Berger verhaften will, tötete dieser seine Freundin. Die Polizisten eröffneten das Feuer.
11.01.2025, 16:20
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T.V.* (38) fährt mit seinem 7er-BMW gerade in die Garage seines Wohnorts in Wallisellen in der Schweiz, als der Zugriff der Sondereinheit der Kantonspolizei Zürich erfolgt. Nur wenige Tage zuvor hat V. den damaligen Schweizer Impfchef, Christoph Berger, gekidnappt und 300.000 Franken, rund 319.000 Euro, gefordert.

Die Aktion der Polizei am 6. April 2022 läuft aber schief: Blitzschnell holt der Deutsche eine Pistole aus der Mittelkonsole hervor und schießt seiner Freundin auf dem Beifahrersitz in den Kopf. Die 28-Jährige ist sofort tot.

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Die Polizei eröffnet das Feuer, V. stirbt, tödlich getroffen im Brustbereich, ebenso. Gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen die involvierten Polizisten wegen vorsätzlicher Tötung einzustellen, ist nun Beschwerde erhoben worden. Das berichtet die "NZZ".

Haben die Polizisten richtig gehandelt?

Das bedeutet, dass sich jetzt das Zürcher Obergericht mit dem Fall befassen und entscheiden muss, ob die Polizisten richtig reagiert haben. Die Staatsanwaltschaft muss wiederum begründen, wieso die Polizisten ihrer Meinung nach keine Mitschuld am Tod der jungen Frau haben und ob der Schusswaffeneinsatz berechtigt war.

Der Einsatz der dienstlichen Schusswaffe eines Polizisten ist dann erlaubt, wenn er selbst oder Drittpersonen an Leib und Leben bedroht werden. Der Einsatz von Schusswaffen kommt dementsprechend selten vor.

{title && {title} } red,20 Minuten, {title && {title} } 11.01.2025, 16:20
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