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Erste e-cards mit Foto verschickt

Heute Redaktion
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So sieht die neue e-card aus.
So sieht die neue e-card aus.
Bild: zVg/ Sozialversicherungen

Ab Mittwoch versendet die Sozialversicherung e-cards mit Foto der Karteninhaber. Bis 31.12.2023 werden nun alle alten gegen neue e-cards mit Foto ausgetauscht.

"Die e-card als 'Schlüsselkarte' ist uns für eine Fülle von Anwendungen selbstverständlich geworden. Ab heute wird eine neue e-card-Generation verschickt", erklärte Sozialministerin Brigitte Zarfl am Mittwoch.

Die Fotos für die neuen e-cards werden dabei aus bestehenden behördlichen Registern verwendet. 85 Prozent der Versicherten müssen nichts tun. Sie erhalten ihre neue e-card automatisch bevor die alte abläuft. Spätestens bis Ende 2023 soll (fast) jeder seine neue e-card in den Händen halten.

Ausnahmen

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Kinder unter 14 Jahren bekommen weiterhin in jedem Fall eine e-card ohne Foto. Und zwar unabhängig davon, ob ein Foto aus einem der Register verfügbar ist.

Es ist auch nicht möglich, für Kinder unter 14 Jahren freiwillig ein Foto zu bringen, da sich Gesichtszüge in diesem Alter oft rasch und stark ändern.

Von der Fotopflicht ausgenommen sind zudem jene Personen, die im Ausstellungsjahr ihrer neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben.

Auch Personen, die in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind, sind von der Fotopflicht befreit.

Foto für e-card abgeben

Für sie alle gilt: Liegt bereits ein Foto aus einem Register vor, wird dieses automatisch auf die e-card übernommen. Liegt kein Foto vor, wird eine e-card ohne Foto ausgestellt.

Von der Fotopflicht ausgenommene Personen können drei bis vier Monate vor Ablauf ihrer EKVK freiwillig ein Foto für ihre neue e-card abgeben. Der vorgesehene Austauschzeitpunkt wird nicht davon beeinflusst, ob ein Foto verfügbar ist oder nicht.

Österreicher können das Foto zu einer Dienststelle der Sozialversicherung bringen. Das ist bei rund 195 Stellen in ganz Österreich und zusätzlich in manchen freiwillig teilnehmenden Gemeinden auf dem Gemeindeamt oder Magistrat möglich.

Für Versicherte ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind die Landespolizeidirektionen für die Fotoregistrierung zuständig. Auf www.chipkarte.at/foto wird zeitnah zum 1.1.2020 eine Registrierungsstellen-Suche nach Postleitzahl angeboten.

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