Österreich

Erste Festnahme wegen "Gafferei" in Wien!

Weil eine 25-jährige Frau einen Einsatz der Polizei gestört hatte, wurde die "Gafferin" nach dem Sicherheitspolizeigesetz verhaftet.

Heute Redaktion
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Erste Festnahme und Verhaftung nach dem "Gaffer"-Paragraphen.
Erste Festnahme und Verhaftung nach dem "Gaffer"-Paragraphen.
Bild: iStock

Es war ein Routineeinsatz zweier Polizistinnen in der Nacht zum Sonntag gegen 4.00 Uhr früh am Lerchenfelder Gürtel (Josefstadt), der in weiterer Folge mit der ersten Verhaftung nach dem neuen Sicherheitspolizeigesetz geendet hat.

Zunächst hatten die Beamtinnen eine verletzte Person nach der "ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht" (EAH) versorgt. Der Mann hatte sich mit einer abgebrochenen Glasflasche Schnittverletzungen zugefügt und blutete stark.

Nachtliche Passanten blieben stehen, beobachteten den Polizeieinsatz. Die Schaulustigen wurde daraufhin von einer Polizistin aufgefordert, die Störung des Einsatzes zu beenden und sich zu entfernten.

Ein Pärchen entfernte sich nicht

Dieser behördlichen Wegweisung folgten zwei Personen jedoch nicht und beobachteten weiterhin aus nächster Nähe das Geschehen. Das junge Pärchen wurde nochmals aufgefordert, den Einsatzort zu verlassen.

Und das unter Hinweis auf das Sicherheitspolizeigesetz (§ 81 Abs. 1a), wonach "die Erfüllung einer Amtshandlung behindert und/oder die Privatspäre von Betroffenen unzumutbar beeinträchtigt wird".

Als auch diese Abmahnung nicht fruchtete, sprachen die Beamtinen die vorläufige Festnahme aus, worauf die junge Frau eine Polizistin trat, kratzte und zur Seite stieß. Angeblich soll das Zitat "Leck' mich doch…" gefallen sein.

Auch strafrechtliche Anzeigen

Schließlich klickten bei beiden Personen die Handschellen, die junge Frau aufgrund der zugefügten Verletzungen strafrechtlich auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung angezeigt.

Im Arrest der Polizei Josefstadt konnte später die Identität des Mannes – ein 25jähriger Student aus Deutschland – geklärt werden, er wurde auf freiem Fuß gesetzt. Die etwa gleichalte Frau jedoch weigerte sich, ihre Identität bekannt zu geben.

Deshalb wurde sie auf Anweisung des Journalrichters noch am Sonntag ins Polizeigefangenehaus Josefstadt überstellt. Und sie ist damit der erste Fall einer Haft nach dem seit 1. August in Kraft befindlichen Paragraphen.