Oberösterreich

Erster Hüttenwirt klagt gegen Corona-Verordnung

Die neue Corona-Verordnung verbietet Take-away auf den Skihütten. Dagegen hat ein oö. Hüttenwirt jetzt Verfassungsbeschwerde eingebracht.

Armin Bach
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Stefan Stadlmayr, Wirt der "Sonnalm" in OÖ, klagt gegen das Take-away-Verbot.
Stefan Stadlmayr, Wirt der "Sonnalm" in OÖ, klagt gegen das Take-away-Verbot.
Facebook/Stefan Stadlmayr

Stefan Stadlmayr, Wirt der "Sonnalm" (auf 1.400 Meter Höhe) im oö. Skigebiet Wurzeralm, hat Anfang Dezember noch ein Foto auf seiner Facebook-Seite gepostet, dass seine Hütte jetzt einen Take-away-Service für Tourengeher anbietet. Das Geschäft lief ganz gut. "Wir erzielten entsprechende Umsätze, um zumindest das Fixpersonal beschäftigen zu können", lässt er über seinen Wiener Anwalt Wolf-Georg Schärf mitteilen.

Anfang Dezember bot der Wirt noch Take-away für Tourengeher an, damit ist seit des Verbots Schluss.
Anfang Dezember bot der Wirt noch Take-away für Tourengeher an, damit ist seit des Verbots Schluss.
Facebook/Stefan Stadlmayr

Ihn hat er nämlich beauftragt, Verfassungsbeschwerde einzureichen – gegen die neue Corona-Verordnung. Die verbietet es nämlich, Skihütten, einen Take-away-Service für die Skifahrer anzubieten, während anderen Gastronomie-Betreiber ein Take-away- und Lieferservice erlaubt ist. "Hier werden klar verschiedene Unternehmer in ihren Rechten, Umsätze zu erzielen, benachteiligt, so Wolf-Georg Schärf. Und weiter: "Recht muss Recht bleiben, auch in einer Krisensituation wie der aktuellen Corona-Krise, darf es nicht sein, dass einzelne hier offenbar massiv benachteiligt werden."

"Tief getroffen von dem Verbot"

Denn sein Mandant habe in den vergangenen Wochen massiv investiert. "Durch eine Änderung des Angebotes und Investitionen in Vorsichtsmaßnahmen haben wir auch hier wiederum eine fünfstellige Investition getätigt", so Stadlmayr. Er sei jetzt "tief getroffen von dem Verbot". Denn: Er habe bereits auch Warenvorrat im "hohen fünfstelligen Eurobereich" eingelagert.

Inwieweit die Verordnung "tatsächlich Gültigkeit besitzt und dem Wirt hier unter Umständen Schadensersatzansprüche zustehen, haben nun Gerichte zu prüfen", so Wolf-Georg Schärf weiter. Er rät übrigens anderen Betroffenen, "ebenfalls hier nicht untätig zu bleiben und Rechtsansprüche prüfen zu lassen".