In Österreich liegt seit wenigen Stunden der Entwurf zum kommenden Impfpflicht-Gesetz vor. Fixiert soll sie mit Februar 2022 werden, impfen lassen müssen sich demnach "alle Personen ab dem 14. Lebensjahr, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben oder über eine Hauptwohnsitzbestätigung verfügen". Pro Quartal sieht das Gesetz einen "Impfstichtag" vor, an dem alle erfassten Personen im Impfregister überprüft werden.
Ungeimpfte werden kurz vor dem Stichtag per Erinnerungsschreiben zur Impfung aufgefordert, kommen sie dem nicht nach, wird von der zuständigen Bezirksbehörde eine Strafverfügung ausgestellt. Strafen gibt es vierteljährlich, entweder kommt es zu einem ordentlichen Verfahren oder alternativ zu einem abgekürzten Verfahren. Im abgekürzten Fall werden bis zu 600 Euro sofort fällig, wird nicht eingezahlt oder Einspruch erhoben, kommt es zu einem ordentlichen Verfahren.
Bei diesem steigt die Strafe auf bis zu 3.600 Euro. Man kann aber "tätige Reue" zeigen, wer sich beim Erhalt einer Strafe impfen lässt, muss die Strafe nicht zahlen. Am Freitag zieht nun Tschechien den österreichischen Plänen nach. Die Regierung hat eine Corona-Impfpflicht für alle Menschen ab 60 Jahren beschlossen. In Kraft tritt diese am 1. März 2022, verpflichtet werden aber auch viele Berufsgruppen wie Polizisten, Mediziner, Gesundheitspersonal, Medizinstudenten und Soldaten sowie Feuerwehrler.
Ob sich die beschlossene Impfpflicht durchsetzen wird, ist noch nicht entschieden, denn die aktuelle Regierung muss demnächst einer neuen aus fünf Parteien weichen, die sich gegen eine Impfpflicht ausgesprochen haben. Kippen könnte den Beschluss auch der designierte Gesundheitsminister Vlastimil Valek, der von einem "Schritt ins Dunkle" sprach. Tschechien hat aktuell eine eher niedrige Impfquote von 60,4 Prozent.