Politik

EU-Abgeordnete ohne Büro kassieren Büro-Pauschale

EU-Abgeordnete können eine Kostenvergütung für Büros kassieren, auch wenn sie gar kein Büro haben. Und das ist völlig legal.

Heute Redaktion
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Das EU-Parlament gewährt den Abgeordneten satte Pauschalen.
Das EU-Parlament gewährt den Abgeordneten satte Pauschalen.
Bild: Reuters

EU-Abgeordnete nagen nicht am Hungertuch. Die monatlichen Bezüge betragen seit dem 1. Juli des Vorjahres 8.484,05 Euro brutto. Davon wird EU-Steuer und ein Versicherungsbeitrag abgezogen, netto bleiben 6.611,42 Euro. Außerdem nehmen die Abgeordneten 306 Euro Taggeld pro Parlamentssitzung dankend entgegen.

Dazu kommt heuer eine Allgemeine Kostenvergütung von monatlich 4.342 Euro. Die Pauschale ist zur Deckung der Kosten von Büro, Porto, Computer oder Telefon bestimmt. Diese Kostenvergütung ist im EU-Abgeordnetenstatut festgelegt. Personalkosten für Mitarbeiter werden gesondert verrechnet. Wenn ein Abgeordneter ohne triftigen Grund nicht mindestens die Hälfte der Plenarsitzungen eines Jahres besucht, gibt's nur die Hälfte.

Eigene Unterschrift reicht als Beleg

Das Journalistennetzwerk „The MEPs Projekt" hat nun recherchiert, dass viele EU-Parlamentarier die „Allgemeine Kostenvergütung" nicht für Büros verwenden, weil sie einfach keine Büros haben. Das betrifft auch österreichische Abgeordnete von SPÖ, ÖVP oder FPÖ. Sie können die 4.342 Euro nach eigenem Gutdünken verwenden, als Beleg dafür reicht die eigene Unterschrift.

ÖVP-Delegationschef Othmar Karas nutzt ein Gratis-Büro der EU. SPÖ-Delegationsleiterin Evelyn Regner logiert in einem ÖGB-Haus, sie zahlt „ortsübliche Miete". Ex-ORF-Star Eugen Freund (SPÖ) und Barbara Kappel (FPÖ) haben hingegen gar kein Büro. Kappel nutzt einen Raum im Freiheitlichen Parlamentsklub. FP-Delegationschef Harald Vilimsky hat zwar ein eigenes Büro, sagt aber „aus Sicherheitsgründen" nicht, wo sich diese Arbeitsstätte in Wien befindet.

Alles völlig legal



Das alles sei völlig legal, bestätigt das Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Österreich gegenüber „Heute". Die „Allgemeine Kostenvergütung" sei eben eine Pauschale, für „jegliche Tätigkeit der Abgeordneten außerhalb von Brüssel und Straßburg". Es liege in der Natur einer Pauschale, dass man Ausgaben nicht belegen müsse. Außerdem sei die Kontrolle der vorgelegten Rechnungen teurer als das jetzige System.

Ein Nachschlag



Das ist noch nicht alles: Die meisten Sitzungen des EU-Parlaments finden in Brüssel oder Straßburg statt. Reisekosten werden bis zum Höchstbetrag eines Flugpreises in der Business-Klasse, einer Bahnfahrkarte erster Klasse oder 0,50 Euro pro Kilometer für Reisen mit Privatauto erstattet. Zusätzlich erhalten die Abgeordneten eine pauschale Vergütung zur Deckung sonstiger Reisekosten wie Autobahnmaut, Übergepäck oder Reservierungsgebühren. Auch nicht schlecht.

(GP)