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EU droht Österreich mit einem Strafverfahren

Die EU-Kommission droht Österreich mit einem Strafverfahren, weil die Indexierung der Familienbeihilfe beschlossen wurde.

Heute Redaktion
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Alle Kinder müssen gleich viel Beihilfe bekommen, sagt die EU.
Alle Kinder müssen gleich viel Beihilfe bekommen, sagt die EU.
Bild: iStock

"Sobald das Gesetz endgültig verabschiedet und bekanntgemacht ist, würde die Kommission nicht zögern, von ihren Möglichkeiten als Hüterin der Verträge Gebrauch zu machen", erklärte EU-Kommissionssprecher Christian Wigand der APA.

Die grundsätzliche Position der EU-Kommission sei bekannt, betonte der Sprecher in Brüssel. "Eine Indexierung ist nach dem EU-Recht nicht erlaubt, das hat auch der EuGH bestätigt. Es ist eine Frage der Fairness: wenn Arbeitnehmer ihre Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen, können sie auch dieselben Beihilfen erwarten", so der EU-Kommissionssprecher.

Die EU-Behörde nehme zur Kenntnis, dass der österreichische Nationalrat eine gesetzliche Regelung zur Indexierung der Familienbeihilfe verabschiedet habe. Die EU-Kommission werde das Gesetz genau auf seine Vereinbarkeit mit EU-Recht hin überprüfen.

Der Beschluss

Der Nationalrat hatte zuvor mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ die Indexierung der Familienbeihilfe beschlossen. Damit wird die Leistung künftig den Lebenserhaltungskosten in jenem Land angepasst, in dem das Kind eines in Österreich Beschäftigten lebt. Im Nationalrat hat das Thema polarisiert. Während die Opposition einen Bruch des Europarechts sieht und Probleme bei der 24-Stunden-Betreuung erwartet, sieht die Koalition einen Schritt zu mehr Gerechtigkeit.

Worum es bei dem Gesetzesbeschluss geht: Die Familienbeihilfe wird den Lebenserhaltungskosten in jenem Land angepasst, in dem das Kind von in Österreich Beschäftigten lebt. Westeuropäer werden teils sogar mehr beziehen, Osteuropäer dagegen empfindliche Einbußen hinnehmen müssen.

Die Europaabgeordneten der Oppositionsparteien SPÖ, NEOS und Grüne haben in einem Protestbrief an VP-Bundeskanzler Sebastian Kurz und FP-Vizekanzler Heinz-Christian Strache die vom Nationalrat beschlossene Indexierung der Familienbeihilfe scharf kritisiert.

In einer eigenen Stellungnahme beanstandete auch der ÖVP-Delegationsleiter Othmar Karas das Gesetz. "Die vom Nationalrat beschlossene Regelung wird beim Europäischen Gerichtshof landen, weil eine Indexierung von Familienleistungen nach dem Wohnort innerhalb der EU rechtswidrig ist. Das hat die zuständige EU-Kommissarin Thyssen mehrmals mit Blick auf die österreichischen Pläne festgehalten", erinnerte Karas.

(GP)

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