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EU-Gesetz: Notrufsystem ab 2015 im Auto Pflicht
Neuwägen in der EU müssen ab Oktober 2015 ein automatisches Notrufsystem eingebaut haben, das bei einem schwerwiegendem Unfall automatisch die europäische Notfallnummer 112 wählt. Dies sieht ein Gesetzesvorschlag vor, den die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel vorlegte. Das sogenannte eCall-System soll den Standort des Fahrzeugs auch dann übermitteln, wenn der Fahrer wegen des Unfalls nicht zu einem Telefonat in der Lage ist.
Neuwägen in der EU müssen ab Oktober 2015 ein automatisches Notrufsystem eingebaut haben, das bei einem schwerwiegendem Unfall automatisch die europäische Notfallnummer 112 wählt. Dies sieht ein Gesetzesvorschlag vor, den die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel vorlegte. Das sogenannte „eCall“-System soll den Standort des Fahrzeugs auch dann übermitteln, wenn der Fahrer wegen des Unfalls nicht zu einem Telefonat in der Lage ist.
Die EU-Kommission erwartet, dass so bis zu 2.500 Menschenleben pro Jahr gerettet werden könnten. Nach dem Vorschlag müssen ab Oktober 2015 alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen mit "eCall-System" ausgerüstet werden. Die EU-Staaten müssen auch bis dahin die erforderliche Infrastruktur für einen reibungslosen Empfang und für die Abwicklung in Notrufzentralen schaffen.
"eCall" funktioniert mit einem Crashsensor oder über einen Notrufknopf. Bei einem Unfall wird der Crashsensor aktiviert und sendet ein Notsignal aus. Gleichzeitig werden wichtige Informationen an die Notrufzentrale übermittelt. So wird beispielsweise über Satellit die genaue Position des Fahrzeugs eruiert und an die alarmierten Rettungskräfte weitergegeben.
2012 gab es 28.000 Verkehrstote
EU-Verkehrskommissar Siim Kallas sprach von einem "neuen Meilenstein" im Bestreben der EU, die Straßen europaweit sicherer zu machen. "Letztes Jahr wurden auf den Straßen der EU 28.000 Menschen getötet und 1,5 Millionen verletzt", sagte Kallas. "Die eCall-Technologie bietet ein großes Potenzial zur Rettung von Menschenleben, indem die Zeitspanne, in der Notfalldienste intervenieren können, dramatisch verringert wird, und dies EU-weit.“
Nach Schätzungen der EU-Kommission könnte "eCall" die Notfall-Reaktionen in städtischer Umgebung um 40 Prozent und auf dem Land um 50 Prozent beschleunigen. Die für "eCall" eingebauten bordeigenen Geräte könnten auch für weitere Dienste genutzt werden, etwa zur Ortung gestohlener Autos, erklärte die Kommission. Über die Gesetzesvorschläge entscheiden die EU-Verkehrsminister und das Europaparlament gemeinsam. Auch Island, Norwegen und die Schweiz sollen in den "eCall-Dienst" voll einbezogen werden.
ÖAMTC begrüßt Gesetzesentwurf
"Das ist ein weiterer Meilenstein in punkto Verkehrssicherheit", begrüßt der Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung, Bernhard Wiesinger, die Entscheidung. Ein automatisierter Notruf ist eine besonders wirksame Möglichkeit, bei einem Unfall rasch Leben zu retten. "Daher hat sich der Club auf internationaler Ebene wiederholt dafür stark gemacht."
Aus Sicht des ÖAMTC fehlen jedoch noch eindeutige Regelungen im Bezug auf potenzielle Zusatzdienste, die ebenfalls über ein Bordsystem genutzt werden können. "Im Sinn des Datenschutzes und der Wahlfreiheit des Konsumenten soll jeder Autofahrer selbst entscheiden, an wen welche Fahrzeugdaten übermittelt werden", erläutert Wiesinger.
APA/red