Alphabet, Apple und Meta

EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Digital-Giganten

Es soll geprüft werden, ob die Konzerne gegen neue EU-Regeln verstoßen haben, wie die Kommission am Montag mitteilte.

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EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Digital-Giganten
Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen mehrere Tech-Giganten eröffnet.
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Die EU-Kommission hat Wettbewerbsverfahren gegen die Google-Mutter Alphabet, den iPhone-Hersteller Apple und den Facebook-Mutterkonzern Meta eröffnet. Vermutungen aus Brüssel zufolge unternehmen die Konzerne nicht genug, um sich an die Vorgaben aus dem neuen Gesetz für digitale Märkte zu halten, wie die Kommission am Montag mitteilte. Mit dem Gesetz will die EU die Marktmacht der Digitalkonzerne beschränken, bei Verstößen drohen ihnen Strafen in Milliardenhöhe.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang März hätten die Konzerne bereits Änderungen angekündigt, betonte EU-Digitalkommissar Thierry Breton. "Wir sind jedoch nicht überzeugt, dass die von Alphabet, Apple und Meta vorgeschlagenen Lösungen ihren Verpflichtungen gerecht werden", erklärte er. Die Kommission sei "seit Monaten" in Gesprächen mit den Unternehmen, um ihnen bei der Anpassung an die neuen Regeln zu helfen.

Unfairer Wettbewerbsvorteil?

Die Wettbewerbshüter untersuchen unter anderem, ob Alphabet in der Ergebnisliste der Google-Suchmaschine eigenen Diensten wie Google Maps oder Google Shopping einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft. Im Fall von Apple meldete die Kommission Bedenken an, weil iPhone-Nutzerinnen und -Nutzer vorinstallierte Apps teils nicht löschen können und einige Voreinstellungen auf ihren Handys nicht ändern können.

Werbefreiheit gegen Bezahlung

Alphabet und Apple wird zudem vorgeworfen, App-Entwickler indirekt zur Nutzung ihrer hauseigenen App Stores zu zwingen. Auf Handys mit dem Alphabet-Betriebssystem Android ist das der Google Play Store, auf iPhones ist Apples App Store vorinstalliert. Den Vorwürfen zufolge hindern die Konzerne andere Anbieter etwa daran, über Preise zu informieren oder Verträge abzuschließen, ohne den jeweiligen App Store zu nutzen.

In den Ermittlungen zum Meta-Konzern geht es um ein viel kritisiertes Bezahlmodell für die Plattformen Facebook und Instagram: Nutzende können eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen, wenn sie keine Werbung mehr sehen wollen. Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Plattformen weiter gratis nutzen. Die EU-Kommission vermutet, dass die Nutzenden so indirekt zur Weitergabe ihrer Daten gezwungen werden.

Mit dem Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) will die EU die Marktmacht sogenannter Gatekeeper – also Torwächter – des Internets einschränken. Die verschärften Regeln gelten seit Anfang März für die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Apple, die Tiktok-Mutter Bytedance, Meta und Microsoft. Stellt die Kommission in ihren Untersuchungen Verstöße gegen das neue Gesetz fest, drohen den Konzernen Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Die EU-Kommission hat Wettbewerbsverfahren gegen Alphabet, Apple und Meta eröffnet, um zu prüfen, ob die Unternehmen gegen die neuen EU-Regeln verstoßen haben, die darauf abzielen, die Marktmacht der Digitalkonzerne zu beschränken
    • Die Kommission hat Bedenken hinsichtlich unfairen Wettbewerbsvorteilen, Vorinstallierung von Apps auf iPhones und indirektem Zwang zur Nutzung von App Stores geäußert und vermutet, dass Nutzer durch ein bestimmtes Bezahlsystem des Meta-Konzerns indirekt zur Weitergabe ihrer Daten gezwungen werden
    • Bei Verstößen drohen den Konzernen Strafen in Milliardenhöhe
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