Altersverifikation online

EU nimmt VPNs ins Visier – wegen Jugendschutz

Der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments sieht VPNs als Schlupfloch beim Jugendschutz und fordert neue Auflagen für Anbieter.
Technik Heute
10.05.2026, 11:07
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Die EU arbeitet mit Hochdruck an strengeren Regeln für den Jugendschutz im Internet. Doch nun rücken VPNs in den Fokus der Politik. Der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments (EPRS) warnt in einer Analyse vor einem starken Anstieg der VPN-Nutzung, um gesetzliche Altersprüfungen zu umgehen.

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Die Rechtsexperten bezeichnen diesen Trend als "Regelungslücke, die geschlossen werden muss". Ihre Sorge speist sich aus Beobachtungen in Großbritannien und mehreren US-Bundesstaaten, wo bereits strikte Verifikationspflichten gelten. Sobald dort Gesetze in Kraft traten, dominierten VPN-Apps die Download-Charts.

Wie heise.de berichtet, läuft das Hintergrundmaterial des EPRS auf die Frage hinaus, ob VPN-Dienste selbst künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, das Alter ihrer Nutzer zu prüfen.

Kritik von Datenschützern

Ein solcher Schritt würde an den Grundfesten der digitalen Privatsphäre rütteln. VPNs gelten als wichtige Werkzeuge fürs Homeoffice, den Schutz vor Überwachung und den freien Zugang zu Informationen. Bürgerrechtler warnen, dass eine Ausweispflicht für VPN-Anbieter die Anonymität im Netz schwächt und neue Risiken durch zentrale Datenerfassung schafft.

Die EU-Kommission hat Ende April eine Empfehlung vorgelegt: Bis Ende 2026 sollen alle EU-Länder Technologien zur Altersüberprüfung bereitstellen. Das System setzt auf Datensparsamkeit und moderne Kryptografie. Ein Nutzer muss lediglich bestätigen, dass er über 18 Jahre alt ist - ohne Name oder Wohnort zu übermitteln.

Studie widerspricht EU-Analyse

Zwischen der Wahrnehmung der Politik und der tatsächlichen Nutzung von VPNs klafft allerdings eine Lücke. Eine Studie der University of Michigan zeigt: Über 82 Prozent der Befragten nutzen VPNs primär zum Schutz vor Cyberkriminellen. Ob VPNs tatsächlich massenhaft zum Umgehen von Jugendschutz genutzt werden, ist empirisch nicht belegt.

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