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EU-Parlament: Speichern von Fluggastdaten begrenzen
Das Europaparlament will die Kompetenzen des von der EU-Kommission vorgeschlagenen Fluggastdatensystems einschränken. Unter anderem sollen die Daten nur für kurze Zeit gespeichert und nicht alle begangenen Verbrechen aufgelistet werden.
Das Europaparlament will die Kompetenzen des einschränken. Unter anderem sollen die Daten nur für kurze Zeit gespeichert und nicht alle begangenen Verbrechen aufgelistet werden.
Chefverhandler Timothy Kirkhope hat am Donnerstag die Eckpunkte eines Fluggastdatensystems (PNR) präsentiert, wie es sich das Parlament vorstellt.
Die Eckpunkte:
Speicherdauer:
Sensible Daten sollen nach 30 Tagen wieder gelöscht werden. In Terrorismus-Fällen ist eine fünfjährige und bei anderen Verbrechen eine vierjährige Frist vorrgesehen.
Anwendungsbereich:
Nur Fälle von Terrorismus und schweren grenzüberschreitenden Verbrechen sollen aufscheinen. Die Zahl der Verbrechen wird im Vergleich zum Kommissions-Entwurf von 32 auf 21 reduziert.
Erfasste Flüge:
Beim Anteil der Flüge kennen aber auch die Abgeordneten keine Gnade. "Um effizient zu sein, brauchen wir eine Abdeckung von 100 Prozent", sagte Kirkhope. Denn: "Terroristen fliegen nur selten ihr Ziel in einem Flug an."
Transparenz:
Die Speicherung der Daten soll aus Sicht der Fluggäste transparent sein.
Fluggäste haben Rechte:
Passagiere sollen Rechte zur Korrektur und Löschung erhalten.
EVP: Handelt sich nicht um Massenüberwachung
"Wer die parlamentarische Behandlung eines so wichtigen Rechtsaktes verweigert, der von allen europäischen Regierungen unterschiedlichster politischer Couleur gefordert wird, der ist verantwortungslos", sagte die innenpolitische Sprecherin der EVP-Fraktion, Monika Hohlmeier (CSU).
Von allen Fluggastdaten würden über 99 Prozent nicht eingesehen, weit weniger als ein Prozent würden überprüft. "Wer hier von Massenüberwachung spricht, der verbreitet die Unwahrheit wider besseres Wissen."
SPÖ-Europaabgeordneter: "Falsche Priorität"
Als "falsche Priorität" bezeichnete indes der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer die Speicherung von Fluggastdaten. "Die Massenspeicherung von Daten, wie sie nun wieder gefordert wird, ist weder verhältnismäßig noch angemessen. Das EU-PNR-Vorhaben wird mit Sicherheit wieder vor dem Europäischen Gerichtshof landen", sagte Weidenholzer. "Datenschutz ist ein Grundrecht - das hat der EuGH bereits beim Kippen der Vorratsdatenspeicherung klar gemacht."