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EU verbietet Facebook-Fotos vor Gebäuden

Schnappschuss mit der Liebsten vor der Hofburg oder Schönbrunn und dann das Pic in sozialen Netzwerken hochladen?

Heute Redaktion
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Bild: PD

Das könnte künftig teuer werden, wenn man nicht den Architekten oder die Inhaber der Urheberrechte auf Fotos des Gebäudes kennt. Denn die EU stimmt am 9. Juli über die sogenannte Panoramafreiheit in Europa ab. Das ist das Recht, Abbildungen öffentlicher Gebäude und Skulpturen frei zu verwenden.

Wer also sein Erinnerungsfoto auf Facebook und Co. stellt, müsste vorher laut den EU-Bürokraten den Besitzer des Urheberrechts finden, mit ihm verhandeln und sollte sich unterschreiben lassen, dass man das Bild verbreiten darf – ein fast unmögliches Unterfangen. Allerdings kann der Rechteinhaber einen sonst in Zukunft wegen Urheberrechtsverletzung klagen – und das kann durch horrende Anwaltskosten und Strafen bedeutend teurer werden als der luxuriöseste Traumurlaub.

"Stiftet Verwirrung"

 Die SPÖ-EU-Delegationsleiterin Evelyn Regner sprach sich in einer Aussendung gegen Einschränkungen im öffentlichen Raum aus. "Ziel für die Abstimmung im Plenum ist es, die uneingeschränkte Panoramafreiheit zu erreichen, was bei den Verhandlungen im Rechtsausschuss noch nicht möglich war. Das heißt also, dass etwa Fotos von öffentlichen Plätzen, Gebäuden oder Skulpturen in der Öffentlichkeit fotografiert und auch in sozialen Netzwerken wie Facebook veröffentlicht werden dürfen", so Regner.

Derzeit würden vor allem Liberale in Europa darauf drängen, dass bei einer kommerziellen Nutzung vorher eine Erlaubnis - etwa beim Architekten oder der Architektin eines Gebäudes - eingeholt werden müsste. "Das ist weltfremd und stiftet Verwirrung bei den NutzerInnen", so Regner. "Für jemanden, der ein Foto online stellt, muss es egal sein, ob dieses Foto vor dem Schloss Schönbrunn, dem DC Tower oder dem Hundertwasserhaus gemacht wurde. Es handelt sich dabei um Werke des öffentlichen Raums und dieser Raum darf nicht privatisiert werden."