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EU verbietet Luftballon-Aufblasen

Heute Redaktion
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Allein einen Luftballon aufblasen darf laut EU nur, wer über acht Jahre alt ist - sonst ist die Gefahr zu groß, dass das Kind erstickt. In Lufttröten blasen sollte man erst ab 14, sonst könnte man das Papiergerät verschlucken.

Wie der englische Telegraph meldet, gibt es eine neue EU-Verordnung, die es unter Achtjährigen verbietet, allein Luftballons aufzublasen. Die Kleinen könnten ja daran ersticken.

In Österreich dürfen Kinder mit 10 Jahren den Fahrradführerschein machen, um dann allein im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Doch zwei Jahre davor traut ihnen die EU noch nicht zu Luft, in einen Ballon zu blasen. In Zukunft soll, zumindest im englischen Raum, auf Luftballons ein Aufdruck zu finden sein, dass Erwachsene Kinder unter acht Jahren beim Aufblasen beaufsichtigen und kaputte Ballons weggeworfen werden müssen.

Frank Furedi, Soziologie-Professor an der Universität von Kent, ist nicht der Einzige, der das bedenklich findet. "Spielzeug und Aktivitäten wie das Aufblasen von Ballons hilft Kindern selbstständig zu werden und sich auf sich selbst zu verlassen."

Alt genug für Sex - und Lufttröten

Eine weitere "Schutzmaßnahme" betrifft Lufttröten. Diese Krachmacher aus Papier, die sich ausrollen wenn man hineinbläst, werden ebenfalls als potentielle Gefahr angesehen. Deshalb sollen Kinder unter 14 (!) sie künftig nicht mehr allein benützen.

Ab 14 dürfte man nach Einführen der neuen Regelung in Österreich zweierlei: Sex mit Leuten haben, die nicht mehr als drei Jahre älter sind (so war es bisher) - und in Lufttröten blasen.

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