Wien

EuGH fällt Urteil zu Wiener Feldhamster-Prozess

Ein Rechtsstreit in Wien rund um einen Feldhamster und einen Bauarbeiter eskalierte bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser fällte nun ein Urteil.

Roman Palman
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    Feldhamster<em> (Cricetus cricetus)</em> gehören in der Europäischen Union zu den streng geschützten Tierarten.
    Feldhamster (Cricetus cricetus) gehören in der Europäischen Union zu den streng geschützten Tierarten.
    picturedesk.com/dpa/Uwe Anspach

    Der Feldhamster (Cricetus cricetus) gehört gemäß der Habitat-Richtlinie der Europäischen Union zu den streng geschützten Tierarten. Der besondere Schutzstatus gilt selbst für bereits verlassene Ruheplätze der Nager. Solange eine "hohe Wahrscheinlichkeit" besteht, dass die Hamster die leer stehenden Baue wieder besiedeln könnten, dürfen diese von Menschen nicht beschädigt oder gar zerstört werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun am Donnerstag so entschieden.

    Aufhänger war laut Bericht des ORF ein Rechtsstreit eines Bauarbeiters gegen die Stadt Wien. Diesem war eine Geldstrafe – laut § 181g StGB bis zu 720 Tagessätze – aufgebrummt worden, weil er im Zuge eines Bauprojekts einen der Ruhe- oder Fortpflanzungsplätze der Feldhamster beschädigt haben soll. Im folgenden Prozess bat das Verwaltungsgericht den EuGH um eine Präzisierung der dem Schutze zugrunde liegenden Richtlinie 92/43/EWG, besser bekannt als Habitatrichtlinie.

    "Bitte schützen Sie unsere Feldhamster!" Hinweistafel am Gelände des Kaiser-Franz-Josef-Spitals in Wien
    "Bitte schützen Sie unsere Feldhamster!" Hinweistafel am Gelände des Kaiser-Franz-Josef-Spitals in Wien
    Wikimedia/Herzi Pinki, CC BY-SA 4.0

    Diese hat das Ziel europaweit wildlebende Tiere zu schützen sowie deren Lebensräume zu erhalten und auch zu vernetzen. Es obliegt den Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen für ein strenges Schutzsystem nach Vorgaben der Richtlinie zu treffen. Dazu zählt demnach auch, dass jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruheplätze zu verbieten ist.

    Mit der EuGH-Entscheidung ist der Rechtsstreit in Wien aber noch nicht abgeschlossen. Denn nun muss das Wiener Gericht prüfen, ob die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr der Hamster in den bereits verlassenen Bau hoch genug war, um die verhängte Strafe zu rechtfertigen.