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EuGH: Keine sechste Urlaubswoche für alle

Heute Redaktion
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Europäischer Gerichtshof in Luxemburg (Archivfoto)
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg (Archivfoto)
Bild: picturedesk.com

Der Europäische Gerichtshof sah sich Österreichs Regelung zur sechsten Urlaubswoche genauer an. Urteil: Alles rechtens, das Gesetz bleibt wie es ist.

Wer 25 Dienstjahre beim selben Arbeitgeber bleibt, hat in Österreich Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche. Jene, die nicht 25 Jahre für die selbe Firma arbeiten, müssen sich weiter mit fünf Wochen Urlaub begnügen. Das bestätigte am Mittwoch auch der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Der EuGH musste sich mit der Sache beschäftigen, weil der Betriebsrat des Eurothermen-Ressorts Bad Schallerbach gegen diese Regelung geklagt hatte. Man wollte allen Arbeitgebern, die 25 Jahre unselbstständig beschäftigt waren, sechs Wochen Urlaub zugestehen - egal ob beim selben oder bei verschiedenen Arbeitgebern.

Gescheitert

Dies ist beim EuGH jedoch abgeblitzt, stattdessen wurde die bisherige österreichische Regelung bestätigt. Das Urlaubgesetz sei nicht diskriminierend und würde auch nicht die Arbeitnehmerfreizügigkeit beschränken, urteilten die EU-Richter. (red)