Politik

Keine Abschiebung, auch bei Straftaten

Flüchtlinge dürfen laut einem neuen EuGH-Urteil nicht in ein unsicheres Land abgeschoben werden, auch wenn eine schwere Straftat begangen wurde.

Heute Redaktion
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Europäischer Gerichtshof in Luxemburg (Archivfoto)
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg (Archivfoto)
Bild: picturedesk.com

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Status von Flüchtlingen gestärkt. In einem Urteil von Dienstag wird darauf verwiesen, dass Personen bei begründeter Furcht vor Verfolgung in ihrem Heimatland nicht zurückgeschickt werden dürfen, auch wenn ihnen nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer schweren Straftat die Flüchtlingsrechte aberkannt wurden.

Das heißt: Auch mit der Aberkennung oder Verweigerung der Rechtsstellung als Flüchtling, verliert eine Person nicht die Eigenschaft als Flüchtling und ist damit weiter von der Genfer Konvention geschützt. Und eine Person mit der Eigenschaft eines Flüchtlings darf nach Genfer Abkommen nicht in ein Land zurückgewiesen werden, in dem Folter, erniedrigende Strafen oder Verfolgung drohen.

Anlass für das Urteil gab die Klage von drei Asylwerbern aus Cote d'Ivoire (Elfenbeinküste), dem Kongo und Tschetschenien. Ihnen wurde der Flüchtlingsstatus aberkannt bzw. verweigert mit der Begründung, dass sie wegen einer in einem EU-Staat begangenen besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU).

Er wurde 1952 gegründet und bildet zusammen mit dem Gericht der Europäischen Union das Gerichtssystem der EU.

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Genfer Abkommen über EU-Richtlinie

Die Gerichte haben den EuGH um Auslegung der EU-Anerkennungsrichtlinie gebeten. Die EU-Richtlinie besagt, dass der Flüchtlingsstatus verweigert oder aberkannt werden darf, wenn es stichhaltige Gründe für die Annahme gibt, dass der Betroffene eine Gefahr für die Sicherheit oder für die Allgemeinheit darstellt.

Der EU-Gerichtshof verweist allerdings darauf, dass sich die Richtlinie auf das Genfer Abkommen stütze und selbst dann dessen Wahrung sichergestellt sein muss.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com