Politik

Eurofighter-Ermittlungen gegen Grasser eingestellt

Die Staatsanwaltschaft wird in der Causa Eurofighter nicht weiter gegen Karl-Heinz Grasser ermitteln. Das Verfahren wurde eingestellt.

Heute Redaktion
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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (r.) und sein Anwalt Manfred Ainedter im Eurofighter U-Ausschuss.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (r.) und sein Anwalt Manfred Ainedter im Eurofighter U-Ausschuss.
Bild: Sabine Hertel

Die Ermittlungen gegen Karl-Heinz Grasser in Sachen Eurofighter werden eingestellt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat dies am Mittwoch gegenüber der "APA" bestätigt.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, geht jedoch auf einen entsprechenden Einstellungsantrag von Grassers Anwalt Manfred Ainedter zurück. Das Wiener Straflandesgericht hat dem Antrag stattgegeben.

"Die WKStA prüft derzeit, ob gegen diese Entscheidung Beschwerde einzubringen ist", heißt es von der Behördensprecherin. 14 Tage hätte man dafür Zeit.

Aufregung um geheime Ermittlungen

Die nun eingestellten Ermittlungen gegen Grasser liefen schon seit 2011. Dass dieses Verfahren aber vor dem Ex-Minister geheim gehalten wurde, sorgte zuletzt für Aufregung.

Nach Meinung von Grassers Anwalt Ainedter hätte sein Mandant über die Existenz dieses Ermittlungsverfahren verständigt werden müssen. Da dies nicht passiert sei, sei Grasser mehrfach in seinen Rechten verletzt worden.

Dies bestätigte zuletzt die WKStA selbst und gab zu, dass es nicht in Ordnung war, die Ermittlungen geheimzuhalten.

Grassers Rechte verletzt

Es stand der Verdacht im Raum, dass Grasser im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Finanzminister eine Million Euro vom Eurofighter-Hersteller EADS überwiesen bekommen haben könnte.

Da Grasser aber erst im März 2019 aus den Medien davon erfahren haben soll, dass überhaupt gegen ihn ermittelt wird, hat die Behörde gegen mehrere seiner Rechte verstoßen, gab sie selbst zu.

Da wäre einmal das Recht auf schnellstmögliche Verständigung von einem gegen ihn geführten Strafverfahren. Zum anderen habe die Staatsanwaltschaft gegen das Beschleunigungsgebot verstoßen, da zwischen April 2012 und Anfang 2019 keinerlei Ermittlungsschritte gesetzt wurden. Auch ein zwischenzeitlicher Abbruch des Verfahrens sei nicht rechtens gewesen. (csc)