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Europas Asylsysteme unter Druck - EU will Rückführungen

"Visa-Hebel" soll jetzt den Druck erhöhen. Die EU will Rückführungen von Ausländern ohne Bleiberecht in ihre Herkunftsländer schneller durchführen.

Carolin Rothmüller
Afghanistan-Abschiebungen sind umstritten.
Afghanistan-Abschiebungen sind umstritten.
www.laumat.at

Die Asylsysteme in der Europäischen Union geraten angesichts der hohen Asylantragszahlen immer mehr unter Druck. Die EU will deshalb auch Rückführungen von Ausländern ohne Bleiberecht in ihre Herkunftsländer schneller und konsequenter durchführen. Dazu beraten am Donnerstag und Freitag die 27 EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel. Eine zentrale Frage dabei ist, wie Druck auf die Drittstaaten ausgeübt werden kann, mit denen sich die Zusammenarbeit schwierig gestaltet.

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Was ist die Rückführungsquote?

Unter Rückführungsquote wird jener Anteil an ausreisepflichtigen Menschen verstanden, die die EU tatsächlich auch verlassen. Im Jahr 2019 betrug sie 29 Prozent. 2021 lag sie bei nur 21 Prozent. Am häufigsten wurden von der EU im dritten Quartal 2022 Albaner zurückgeführt, gefolgt von Georgiern und Marokkanern.

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Gründe für die geringere Quote?

Probleme bei der Rückführung kann es etwa dann geben, wenn ausreisepflichtige Menschen aus verschiedenen Gründen keine Ausweisdokumente mehr haben. Heimatländer stellen in manchen Fällen dann bewusst keine Papiere aus oder erkennen die von der EU ausgestellten Dokumente nicht an, um eine Rückführung zu verhindern. Das geschieht auch bei bestehenden Rückübernahmeabkommen.

Außerdem hat sich die Anzahl der Drittstaaten, in die rückgeführt werden kann, aufgrund von Sicherheitsbedenken zuletzt reduziert. Massive Menschenrechtsverletzungen wie beispielsweise im Iran oder Afghanistan machen Abschiebungen in diese Länder unmöglich.

Hinzu kommt Experten zufolge, dass manche Migranten, nachdem sie einen Asylantrag in einem EU-Land gestellt haben, untertauchen. Teilweise reisen sie auch innerhalb der EU weiter, finden am Schwarzmarkt Arbeit und werden aufgrund des Arbeitskräftemangels in einem EU-Land geduldet.

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Mit wem gibt es Rückübernahmeabkommen?

Die Rückübernahmen für Menschen ohne Bleiberecht zwischen Drittstaaten und Österreich bzw. der EU sind in Abkommen geregelt. Darin verpflichten sich die Vertragsparteien dazu, in der Regel eigene Staatsbürger zurückzunehmen, die sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis im Partnervertragsstaat aufhalten. Ein Rückübernahmeabkommen ist allerdings kein Garant für reibungslose Zusammenarbeit. Die Abkommen der EU sind auch für Österreich anwendbar.

Rückübernahmeabkommen der EU: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Hongkong, Kap Verde, Macao, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Pakistan, Russland, Serbien, Sri Lanka, Türkei, Ukraine und Belarus.

Nicht-bindende Rückübernahmeabkommen der EU: Afghanistan (derzeit ausgesetzt), Guinea, Äthiopien, Bangladesch, Cote d'Ivoire (Elfenbeinküste) und Gambia.

Österreich hat insgesamt 26 bilaterale Rückübernahmeabkommen, davon 17 mit EU-Staaten und neun mit Drittstaaten: Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Liechtenstein, Schweiz, Nigeria, Nordmazedonien, Serbien, Montenegro und Tunesien. Momentan werden außerdem laut Außenministerium bilaterale Gespräche mit Indien, Kasachstan, der Mongolei und Ägypten geführt.

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Rückführungen in Drittstaaten?

Der EU-Rechnungshof stellte der EU-Rückführungspolitik zuletzt ein schlechtes Zeugnis aus. Das bestehende System sei in hohem Maße ineffizient und bewirke "das Gegenteil dessen, was es eigentlich soll: Statt abzuschrecken, leistet es illegaler Migration Vorschub", heißt es in einem Bericht von 2021. Die EU-Kommission besitze viele Möglichkeiten, letztlich habe sich aber nur die EU-Visapolitik als wirkungsvoller Hebel erwiesen.

Und da will auch die schwedische EU-Ratspräsidentschaft ansetzen. Artikel 25a des Visakodex könne "eines der wichtigsten Instrumente sein, um die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich Rückkehr und Rückübernahme zu verbessern", hieß es laut Deutscher Presse-Agentur in einem Arbeitsdokument im Jänner. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass die Frist zur Bearbeitung der Visum-Anträge aus bestimmten Ländern verlängert wird oder Gebühren angehoben werden. Als Länder, mit denen die Zusammenarbeit schwierig ist, gelten etwa Marokko, Tunesien und Algerien.

Ähnlich wie Schweden sieht das die EU-Kommission. Tatsächlich hat die Brüsseler Behörde bisher aber nur für vier Länder vorgeschlagen, den Visa-Hebel anzuwenden: Bangladesch, Irak, Gambia und Senegal. Die EU-Staaten wiederum haben den Vorschlag nur für Gambia angenommen. Nach Vorstellung der EU-Kommission soll zudem die Grenzschutztruppe Frontex mehr für Abschiebeflüge eingespannt werden. 

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