Politik

Kirche will mit Beschwerde über Karfreitag zum VfGH

Die Abschaffung des Karfreitags als Feiertag für Evangelische und Altkatholische wird jetzt ein Fall für den Verfassungsgerichtshof.

Heute Redaktion
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In der Debatte um die Neuregelung des Karfreitags dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Zumindest möchte die Evangelische Kirche bis Mitte Mai eine entsprechende Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einbringen, wie am Freitag verkündet wurde.

In mehreren Punkten verfassungswidrig

Synodenpräsident Peter Krömer, der in St. Pölten als Rechtsanwalt tätig ist, ortet bei der neuen Regelung Verfassungswidrigkeit in mehreren Punkten. So werde etwa der Gleichheitsgrundsatz zwischen den Religionen verletzt. Katholiken hätten an ihren besonderen Feiertagen frei, Evangelischen werde das nicht zugestanden.

Zudem verletze die neue Regelung den Minderheitenschutz, und auch das Recht auf Religionsausübung sieht der Synodenpräsident gefährdet.

Urlaub statt Feiertag

Bisher war der Karfreitag gesetzlicher Feiertag für Evangelische und Altkatholiken, der Europäische Gerichtshof hatte im Jänner diese Regelung gekippt. Die Streichung des Feiertags trifft rund 300.000 Österreicher.

Worum geht es: Der Karfreitag darf nicht allein ein Feiertag für Angehörige bestimmter Religionsgruppen, wie das in Österreich bislang der Fall war, sein. So hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Die Regierung musste deshalb im Sinne der Gleichbehandlung eine neue rechtskonforme Lösung finden. Wohingegen zuerst vorgeschlagen wurde, einen "halben Feiertag" ab 14 Uhr zu geben, wurde nun eine neue Regelung vorgelegt: Der Feiertag wird gestrichen. Stattdessen soll es einen Rechtsanspruch auf einen "persönlichen Feiertag" geben, der aber aus dem bestehenden Urlaubsanspruch bestritten werden muss.

Aktuell prüfe ein Expertenteam die neue Vorgehensweise, wonach sich jeder für einen freien Karfreitag nun einen "persönlichen Feiertag" aus dem bestehenden Urlaubskontingent nehmen muss.

(ek)