Politik

Event-Tickets müssen erst 2023 rückerstattet werden

Heute Redaktion
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Veranstalter von abgesagten Kunst-, Kultur- und Sportereignissen müssen nach einem Beschluss des Nationalrats den Ticketpreis nicht erstatten. Ein Gutschein reicht bis 2023.

Veranstalter sind in der derzeitigen Corona-Krise durch Absagen und damit verbundene Rückzahlungsforderungen massiv in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Ein am Dienstagabend vom Nationalrat beschlossenes Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz sieht nun die Möglichkeit vor, sich durch die Ausgabe eines Gutscheins vorübergehend von der Rückzahlungspflicht zu befreien.

Die nach den Bestimmungen des Sondergesetzes ausgegebenen Gutscheine sind zu einem späteren Zeitpunkt - auch für andere Veranstaltungen des Veranstalters - einlösbar und können auch übertragen werden. Eine Rückerstattung im Falle der Nichteinlösung wird erst im Jahr 2023 fällig. Die Regelung gilt allerdings nur für Tickets bis zu 70 Euro. Bei einem höheren Eintrittspreis haben die Besucher zusätzlich zum Gutschein das Recht auf Barerstattung des Differenzbetrags, maximal jedoch 180 Euro.

Gilt nicht für Veranstaltung öffentlicher Hand

Nicht von der Sonderregelung erfasst sind Veranstaltungen und Einrichtungen der öffentlichen Hand, so etwa große Opern- und Theaterhäuser. Bekräftigt wurde der Beschluss überdies durch die Verabschiedung eines Entschließungsantrages der Regierungsparteien, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, weitere Maßnahmen für Veranstalter zur Abfederung der wirtschaftlichen Härtefälle als Folge gehäufter Rückzahlungspflichten nach Absage zu prüfen.

SPÖ will Ausnahmen haben

SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda vermisste Ausnahmen für Minderjährige und GIS-Befreite, konnte sich aber mit einem entsprechenden Abänderungsantrag nicht durchsetzen. FPÖ-Abgeordneter Volker Reifenberger qualifizierte die Gutscheinlösung als unausgegorenen legistischen "Pfusch", der den Konsumenten den Rechtsanspruch auf Rückerstattung ihrer bereits bezahlten Tickets nehme.

Der Staat drücke sich vor seiner Verantwortung, spiele Veranstalter und Besucher gegeneinander aus und übertrage das Risiko auf die Konsumenten, hieß es. Er forderte eine Insolvenzsicherung für die Konsumenten, aber auch Planbarkeit, Sicherheit und Klarheit für Kunst- und Kulturschaffende, blieb mit entsprechenden Entschließungsanträgen allerdings in der Minderheit.