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Ex-Bundespräsident Wulff muss vor Gericht

Heute Redaktion
14.09.2021, 15:37

Ein Urlaub mit teurem Nachspiel: Erstmals muss sich mit Christian Wulff ein ehemaliger deutscher Bundespräsident wegen des Verdachts der Vorteilsannahme vor Gericht verantworten. Nach einem Beschluss des Landgerichts Hannover wurde am Dienstag das Hauptverfahren gegen Wulff eröffnet. Der Prozess beginnt am 1. November in Hannover, wie das Gericht mitteilte.

Ein Urlaub mit teurem Nachspiel: Erstmals muss sich mit Christian Wulff ein ehemaliger deutscher Bundespräsident wegen des Verdachts der Vorteilsannahme vor Gericht verantworten. Nach einem Beschluss des Landgerichts Hannover wurde am Dienstag das Hauptverfahren gegen Wulff eröffnet. Der Prozess beginnt am 14. November in Hannover, wie das Gericht mitteilte.

In der Anklage geht es um eine Einladung des Filmunternehmers David Groenewold aus dem Jahr 2008 nach München. Groenewold soll der Familie Wulff einen Teil der Kosten für die Hotelunterbringung und einen Babysitter sowie die Kosten eines Besuchs des Oktoberfests bezahlt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Groenewold Wulff motivieren wollte, für eines seiner Filmprojekte um Geld zu werben. Wulff soll sich als niedersächsischer Ministerpräsident tatsächlich beim Siemens-Konzern für die finanzielle Unterstützung des Filmprojekts eingesetzt haben. Es geht um insgesamt rund 750 Euro.

Bis zu 5 Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte Wulff zunächst im April wegen Bestechlichkeit angeklagt, Groenewold wegen Bestechung. Das Gericht stufte die Vorwürfe nun auf Vorteilsnahme und im Falle des Filmunternehmers auf Vorteilsgewährung herunter. Während Vorteilsnahme mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden kann, sieht das deutsche Strafgesetzbuch für Bestechung bis zu fünf Jahre Haft vor.

Während die Anwälte Wulffs zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen waren, reagierten die Verteidiger Groenewolds enttäuscht. "Die Verteidigung bedauert, dass sich das Landgericht Hannover nur zu einer Herabstufung der Vorwürfe entscheiden konnte und nicht, wie beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat", sagte Rechtsanwalt Bernd Schneider der dpa.

Wulffs Anwalt hatte es im April abgelehnt, auf ein Angebot der Staatsanwaltschaft einzugehen, gegen Zahlung von 20.000 Euro auf die Anklage zu verzichten. Wulff argumentierte damals, er habe sich nichts zu schulden kommen lassen. Er vertraue daher auf die Unabhängigkeit und Souveränität des Gerichts. Auch Groenewold wies seinerzeit die Vorwürfe zurück.

Die Anklageerhebung ist der vorläufige Höhepunkt in der seit mehr als 19 Monaten andauernden Wulff-Affäre. Die Staatsanwaltschaft hatte am 16. Februar 2012 infolge von Medienberichten den Antrag auf Aufhebung der Immunität des damaligen Bundespräsidenten gestellt. Am nächsten Tag trat dieser vom Amt des Staatsoberhauptes zurück. Zuvor wurde er wochenlang wegen eines umstrittenen Hauskredites sowie kostenlosen Urlauben in Feriendomizilen von Freunden und Industriellen kritisiert.

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