Österreich

Ex-'Burg'-Chefin fasst zwei Jahre bedingt aus

Die ehemalige Geschäftsführerin des Burgtheaters wurde am Montag wegen Untreue und Veruntreuung zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.

Heute Redaktion
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Am Montag gab es das Urteil im Falle der ehemaligen Geschäftsführerin des Burgtheaters. Dabei wurde Silvia Stantejsky wegen Untreue und Veruntreuung zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. Außerdem muss die 64-Jährige Schadensgutmachung leisten. Innerhalb von 14 Tagen muss sie dem Burgtheater rund 320.000 € zahlen.

Darüber hinausgehende Forderungen muss das Burgtheater auf dem Zivilrechtsweg einklagen. In einem dritten Anklagepunkt, dem der Bilanzfälschung, wurde Stantejsky freigesprochen. Die Angeklagte nahm das Urteil an. Weil die Staatsanwältin jedoch keine Erklärung abgegeben hat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Angeklagte war zurechnungsfähig

Zuvor wurde am Montag schon eine wesentliche Entscheidung getroffen. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte, dass die frühere kaufmännische Geschäftsführerin zum Tatzeitraum schuldfähig und zurechnungsfähig war. Stantejsky sei unter starkem persönlichem Druck gestanden, das habe sich aber nicht auf die Schuldfähigkeit ausgewirkt.

Im bisherigen Verhandlungsverlauf hat sich die Angeklagte teilweise schuldig bekannt. Unter anderem soll sie dem ehemaligen Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann um 163.000 € betrogen haben.

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    Mike Wolf
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