Politik
Ex-FPÖler muss 7.200 wegen Verhetzung zahlen
Wegen des Verdachtes der Verhetzung musste sich am Freitagnachmittag der Innsbrucker Hotelier und ehemalige FP-Spitzenkandidat August Penz am Innsbrucker Landesgericht verantworten. FP-Plakate mit dem Slogan "Heimatliebe statt Marokkanerdiebe" hatten bei den Innsbrucker Gemeinderatswahlen Mitte April 2012 für Empörung gesorgt. Jetzt wurde der FPÖler zur Kasse gebeten.
Wegen des Verdachtes der Verhetzung musste sich am Freitagnachmittag der Innsbrucker Hotelier und ehemalige FP-Spitzenkandidat August Penz am Innsbrucker Landesgericht verantworten. FP-Plakate mit dem Slogan "Heimatliebe statt Marokkanerdiebe" hatten bei den Innsbrucker Gemeinderatswahlen Mitte April 2012 für Empörung gesorgt. Jetzt wurde der FPÖler zur Kasse gebeten.
Im September des vergangen Jahres erhob die Innsbrucker Staatsanwaltschaft schließlich Anklage wegen Verhetzung. Der Hotelier versuchte noch, einen Prozess mit einer strafrechtlichen Diversion abzuwenden. Diese wurde vom Landesgericht Innsbruck, mit einer Geldbuße von 8.000 Euro, zwar abgesegnet, im November vom Oberlandesgericht jedoch wieder aufgehoben.
Am Freitag wurde er am Landesgericht Innsbruck wegen Verhetzung erneut verurteilt, diemal zu einer teilbedingten Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Penz wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 14.400 Euro verdonnert, die Hälfte davon bedingt. Staatsanwalt und Verteidiger beriefen.
Diplomatische Verstimmungen
Dem Hotelier wurde vonseiten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mit über 230 Plakatständern "Marokkaner in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und verächtlich gemacht zu haben". Die Wahlplakate hatten auch für diplomatische Verstimmungen mit Marokko gesorgt.
Penz selbst hatte betont, dass er die Plakate auf eigene Kosten sofort entfernen habe lassen. Zudem habe er sich beim marokkanischen Königshaus entschuldigt. Auf sein Mandat hatte er wenige Wochen nach der Wahl verzichtet und war später aus der FPÖ ausgetreten.
APA/red.