Österreich

Ex-Polizist ging mit Messer auf Beamte los

Ein Ex-Kripo-Beamter stand am Mittwoch wegen versuchten Mordes in Wien vor Gericht. Er hatte einen Autofahrer attackiert und Polizisten angegriffen.

Christian Tomsits
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Der Ex-Cop wurde in Handschellen vorgeführt.
Der Ex-Cop wurde in Handschellen vorgeführt.
Sabine Hertel

"Es war eine wilde Sache…", gestand Thomas S. gleich zu Beginn der Verhandlung am Wiener Landesgericht. Am 6. Juli vergangenen Jahres rannte der krankheitsbedingt pensionierte Kriminalbeamte in Wien-Donaustadt spätabends auf die Straße und stellte sich einem zufälligen Auto in den Weg. Mit einem spitzen Küchenmesser bedrohte er den Lenker und schrie: "Ich stech‘ dich ab, du Sau!" – und rammte dann die Klinge in die Richtung des ausgestiegenen Fahrers.

Verfolgungsjagd um Auto

Das Opfer flüchtete um das Fahrzeug, der Angreifer nahm wild fuchtelnd die Verfolgung auf – und stolperte zum Glück. "Drinnen im Auto saß ein Hund, der hat mich dabei mit großen Augen ganz verliebt angeschaut", behauptete der wegen Mordversuchs angeklagte Mann vor der Richterin. Währenddessen fürchtete das Herrl um sein Leben. Der Mann konnte sich schlussendlich zurück in sein Fahrzeug retten und in Sicherheit bringen. Der Angreifer ging zurück nach Hause.

Gewalt auch gegen Polizeibeamte

Doch damit endet der Vorfall nicht: Von Nachbarn alarmiert, stürmten Polizisten wenig später das Wohnhaus. Am Gang trafen sie auf den Bewaffneten, der ihnen mit dem Messer deutend entgegen gerufen haben soll: "Ihr könnt in meine Wohnung, aber hinaus kommt ihr nicht mehr!" Selbst als Beamte den Tobenden taserten, wehrte sich der Wiener mit Messerstichen in Richtung Kopf und Hals gegen die Festnahme der Polizisten.

Einweisung in eine Anstalt

"Thomas S. leidet an einer schizoaffektiven Störung und war hochgradig aggressiv", erklärte der Gerichtsgutachter Dr. Hofmann. "Dieser Vorfall ist das Ende einer tragischen Krankheitsgeschichte", sagte der Staatsanwalt. "Mein Mandant wollte niemanden töten", stellte Verteidiger Thomas Preclik fest. Psychiater Hofmann empfahl eine unbedingte Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das bereits rechtskräftige Urteil der Geschworen: Kein Mordversuch, aber trotzdem eine Einweisung!

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