Niederösterreich

Ex-Standesbeamter soll Kunden, Bekannte betrogen haben

Ein ehemaliger Standesbeamter, der dann als Finanzberater unterwegs war, soll Kunden und sogar Verwandte um knapp 2 Mio. € betrogen haben.

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Der Angeklagte (57)
Der Angeklagte (57)
privat

Ein Standesbeamter hatte vor 20 Jahren auf Vermögens- und Finanzberatung umgesattelt, war schließlich 16 Jahre lang bei einer großen, bekannten Versicherung tätig und seit 2016 als Finanzberater selbstständig.

Zahlreiche Kunden hatte der 57-jährige Mostviertler von der Versicherungsanstalt mitgenommen. Seine Spezialität: Inklusiv-Angebote für Häuslbauer, von der Kreditunterzeichnung bis zur Baufirmen-Bezahlung.

"Handschlagqualität"

Vor einer Woche war der Prozessauftakt gegen den 57-Jährigen in St. Pölten. Der Vorwurf: Schwerer gewerbsmäßiger Betrug. Der Finanzberater wies jede Schuld von sich, meinte: "Ich habe zwar einige Fehler gemacht, aber Handschlagqualität stand bei mir an erster Stelle.“ - mehr dazu hier.

Häuslbauer verlor 32.400 Euro

Am gestrigen zweiten Verhandlungstag wurden mutmaßliche Opfer, also Häuslbauer, befragt. "Ich kenne den Angeklagten schon lange und habe ihm vertraut", so ein 31-Jähriger. "Er hat uns bei der Kreditvergabe geholfen, sollte ein Baukonto anlegen und die Rechnungen begleichen. Bezahlt hat er aber nicht alle und wir mussten uns dann Geld von der Familie leihen“, so dessen Ehefrau. Um 14.600 Euro soll der Mostviertler das Paar geprellt haben.

32.400 Euro soll der Angeklagte bei einem 40-jährigen Häuslbauer abgecasht haben. „Das Geld wurde auf sein Konto überwiesen, bezahlt hatte er damit eine Rechnung für ein Badezimmer, obwohl wir noch gar keines haben“, erzählte der Zeuge.

Sogar Verwandte betrogen

Sogar seine Verwandten soll der 57-Jährige betrogen haben. „Mit unserem Geld hat er Firmen bezahlt, die gar nicht auf unserer Baustelle gearbeitet haben“, so der Ehemann der Nichte des Angeklagten. Und: „Wir mussten dann selbst 10.000 Euro für die Mahnungen unserer Rechnungen bezahlen.“

Drei weitere Verhandlungstage sind geplant, ein Urteil soll im März gefällt werden. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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