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Exklusiv: Polizei darf bis zu 90 Euro sofort kassieren

Heute Redaktion
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Bild: BMI/Egon WEISSHEIMER

Zu schnell gefahren, nicht angegurtet? Dafür dürfen Polizisten derzeit an Ort und Stelle bis zu 36 Euro kassieren. Das Kanzleramt wollte den Strafrahmen auf 210 Euro erhöhen. Es hagelte Proteste, der Entwurf wurde überarbeitet. "Heute" liegt der neue Plan vor: Wie die "Heute"-Printausgabe am Donnerstag exklusiv berichtet, steigt die Höchstgrenze für Organmandate auf 90 Euro, für Anonymverfügungen auf 365 Euro.

Zu schnell gefahren, nicht angegurtet? Dafür dürfen Polizisten derzeit an Ort und Stelle bis zu 36 Euro kassieren. Das Kanzleramt wollte den Strafrahmen auf 210 Euro erhöhen. Es hagelte Proteste, der Entwurf wurde überarbeitet. "Heute" liegt der neue Plan vor.

Wie die "Heute"-Printausgabe am Donnerstag exklusiv berichtet, steigt die Höchstgrenze für Organmandate auf 90 Euro, für Anonymverfügungen auf 365 Euro.

Um ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden, kann ein Polizist ein "abgekürztes Verfahren" anbieten – der Verkehrssünder bezahlt an Ort und Stelle eine Geldbuße und wird nicht angezeigt. Der Strafrahmen für diese so genannten Organmandate soll konkret von derzeit 36 auf 90 Euro angehoben werden.

Das sieht die Anpassung des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes vor, die im Jänner 2013 den Verfassungsausschuss des Parlaments passieren soll. Im Oktober 2012 war im ersten Entwurf des Kanzleramtes noch eine Erhöhung auf 210 Euro vorgesehen. Autofahrerclubs und Opposition prophezeiten eine Abzocke der Autofahrer.

Der Entwurf wurde entschärft. Ebenfalls vorgesehen ist eine Anhebung des Strafrahmens von Anonymverfügungen von derzeit 220 auf 365 Euro (wenn z.B. wegen Rasens geblitzt wird). In Kraft treten soll das Gesetz noch in der ersten Jahreshälfte.

Vorher müssen noch die Länder ihre Strafenkataloge anpassen. Und genau deshalb meldet Nationalrat Peter Wittman (SP), Chef des zuständigen Verfassungsausschusses, im "Heute"-Gespräch Bedenken an, fürchtet "de-facto-Erhöhungen" sämtlicher Strafen. Übrigens gilt die Neuregelung auch etwa für Verunreinigung oder Lärmbelästigung.

Erich Nuler