Coronavirus

Experten erklären, warum es auch 4. Impfung geben wird

Gleich zwei Experten machten sich am Donnerstag für die Impfpflicht ab Februar stark. Auch eine vierte Impfung scheint notwendig zu werden.

Michael Rauhofer-Redl
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Am Donnerstag (13.01.2022) waren der Pharmakologe Markus Zeitlinger und der Medizinrechtsexperte Karl Stöger zu Gast in der ORF-"ZIB2".
Am Donnerstag (13.01.2022) waren der Pharmakologe Markus Zeitlinger und der Medizinrechtsexperte Karl Stöger zu Gast in der ORF-"ZIB2".
Screenshot ORF

Es sind nur noch wenige Tage, bis die Impfpflicht in Österreich in Kraft tritt. Einen Monat lang wurde ein erster Entwurf ausgearbeitet und am 16. Dezember offiziell dem Nationalrat übergeben. Nun wird das "COVID-19-Impfpflichtgesetz" am kommenden Montag schließlich im Gesundheitsausschuss behandelt. Dieser startet mit einem öffentlichen Experten-Hearing um 14 Uhr. Dort wird anschließend geprüft, diskutiert und unter Umständen auch die eine oder andere Änderung vorgenommen.

Doch was spricht für, was gegen eine Impfpflicht? Dazu waren am Donnerstag der Pharmakologe Markus Zeitlinger und der Medizinrechtsexperte Karl Stöger zu Gast in der ORF-"ZIB2". Zusammen stellten sie sich den Fragen von Moderatorin Margit Laufer. 

Auch wiederholte Impfungen zumutbar

Zunächst erklärte Zeitlinger, warum die Impfpflicht auch für Jugendliche gerechtfertigt sei. Es gebe keine Altersgruppe, in der die die Kosten-Nutzen-Rechnung nicht positiv ausfalle. Die Frage, die man sich stellen müsse. lautete, ob man Menschen zwingen möge, (nur) sich zu schützen, dann sei es legitim nur die ältere und vulnerable Bevölkerungsgruppe zum Jaukerl zu verpflichten. Gehe es darum, das System zu schützen, sei es auch legitim eine allgemeine Impfpflicht zu erlassen.

Auch Karl Stöger sieht eine Impfpflicht für Jugendliche als vertretbar an. Denn diese hätten viele Sozial-Kontakte und könnten so das Virus wieder an alle, auch ältere Menschen, weitergeben. Die Altersgrenze von 14 Jahren sei vom Gesetzgeber allerdings mit "Bedacht" gewählt, da man erst ab diesem Alter entscheidungsfähig in einem juristischem Sinne sei. 

Zeitlinger erklärte dann, dass man die Impfpflicht unabhängig von Omikron betrachten müsse. Denn für diese Welle komme sie zu spät, darüber brauche man nicht zu diskutieren, erklärte er. Allerdings könne man sich bei der Impflicht nicht auf einen bestimmten Impfstoff per se berufen. Dann machte er eine überraschende Ansage. Denn im aktuellen Gesetzesentwurf sind drei verpflichtende Impfungen vorgesehen. Der Experte geht allerdings auch von weiteren Stichen aus. Schon der vierte Stich solle mit einer auf die neuen Mutationen adaptierten Dosis erfolgen. Er gehe davon aus, "dass sich viele Menschen einen erneuten Booster holen müssen". 

Ob es eine Grenze der Anzahl der Impfungen für die Zumutbarkeit gibt, wollte Laufer von Stöger wissen. "Die Abwägungsgrenze ist, ob ich andere Möglichkeiten habe, die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern". Wenn das nicht der Fall sei, müsse öfter geimpft werden. Einen Haken erkennt der Jurist allerdings schon beim Gesetz. Als größten Knackpunkt sieht er die Frage der Strafen an. In dieser Frage werde man noch nachschärfen müssen, zeigte er sich überzeugt. 

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