Den Versand von Einladungs-E-Mails an nicht bei Facebook registrierte Personen beurteilt der deutsche Bundesgerichtshof als belästigende Werbung. Facebook habe außerdem nicht ausreichend über die Verwendung importierter Kontaktdaten informiert.
Den Versand von Einladungs-E-Mails an nicht bei Facebook registrierte Personen beurteilt der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) als belästigende Werbung. Facebook habe außerdem nicht ausreichend über die Verwendung importierter Kontaktdaten informiert.
Mit der Funktion "Freunde finden" werden Einladungs-Mails an Personen versandt, die mit neuen Facebook-Nutzern bekannt sind. Deren E-Mail-Adressen werden gegebenenfalls beim Registrierungsvorgang importiert. Der deutsche Bundesgerichtshof stuft diese Funktion von Facebook für rechtswidrig ein und wies am Donnerstag die Revision des Unternehmens gegen ein vom 6. März 2012 zurück. Gegen den Umfang und die Ausgestaltung des Friend Finder geklagt hatte 2010 die deutsche Konsumentenschützer-Zentrale.
Nach Ansicht des BGH sind diese Einladungs-E-Mails, auch wenn ihr Versand durch den sich bei Facebook registrierenden Nutzer ausgelöst wird, eine unzumutbare Belästigung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Diese Mails, die von Facebook zur Verfügung gestellt werden, gingen an Empfänger, die dem Erhalt nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Damit seien die Nachrichten eindeutig Werbung des Sozialen Netzes.
Vergleich mit unerwünschter Werbung im Postkasten
"Ähnlich wie bei dem unerwünschten Einwurf von Werbung in den Briefkasten, hat nun der Bundesgerichtshof entschieden, dass die unverlangte Zusendung einer Einladungs-E-Mail in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eingreift". "Facebook kann sich auch nicht darauf berufen, dass es nicht selbst die E-Mail generiert hat, sondern ein ‚Freund‘ des Betroffenen und daher eine Einwilligung vorläge." Das Unternehmen stelle die technische Infrastruktur für die Freunde-finden-Funktion zur Verfügung und müsse sich daher das Verhalten seiner Nutzer zurechnen lassen.
Der im ersten Schritt des Registrierungsvorgangs eingeblendete Hinweis „Sind deine Freunde schon bei Facebook?“ klärte nicht darüber auf, dass die vom Nutzer importierten E-Mail-Kontaktdaten ausgewertet werden und Einladungs-E-Mails an Personen versandt werden, die nicht bei Facebook registriert sind. Zwar wurde darauf nach Anklicken des Links hinter dem Hinweis „Dein Passwort wird von Facebook nicht gespeichert“ informiert, aber da so nicht sichergestellt war, dass Nutzer diese Information auch zur Kenntnis nahmen, änderte das nichts an der Irreführung.