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Facebook muss zwei Hasskommentare wieder freischalten

In zwei Posts richteten sich zwei Facebook-Nutzer gegen Migranten. Ein Gericht hat die Löschung der Posts nun aber wieder rückgängig gemacht.

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    Auf Facebook wurden im Jahr 2018 zwei Kommentare gegen Migrantinnen und Migranten veröffentlicht.
    Auf Facebook wurden im Jahr 2018 zwei Kommentare gegen Migrantinnen und Migranten veröffentlicht.
    Unsplash

    Facebook hat für seine Plattformen klare Regelungen gesetzt, wie sich Nutzerinnen und Nutzer verhalten und welche Inhalte gepostet werden dürfen. Wird dies missachtet, kann es zur Löschung der betroffenen Inhalte und sogar zur Sperrung der Konten, die die Posts verfasst haben, kommen. Doch die Richtlinien von Facebook stimmen nicht immer mit jenen der lokalen Gesetzgebung überein, wie zwei Fälle aus Deutschland zeigen.

    Dort wurden die Konten einer Facebook-Userin und eines Facebook-Users für jeweils drei, beziehungsweise 30 Tage gesperrt, nachdem sie Inhalte auf der Plattform geteilt hatten, die laut dem Unternehmen gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen. Wie Spiegel.de berichtet, hatte die Frau in einem Post geschrieben, dass sie sich an kein Attentat erinnern könne, das von "Reichsbürgern" verübt worden sei. "Deutsche Menschen werden kriminalisiert, weil sie eben eine andere Ansicht von ihrem Heimatland haben als das Regime. Migranten können hier morden und vergewaltigen und keinen interessiert's!", hieß es in dem Schreiben.

    Auch der Post des Mannes richtete sich gegen Migrantinnen und Migranten. Er schrieb: "Die werden sich hier nie integrieren. […] Diese Goldstücke können nur eines: Morden, […] Klauen […] und Randalieren."

    Gerichtshof entscheidet

    Da die beiden mit der Sperrung ihrer Konten nicht einverstanden waren, zogen sie vor Gericht. Nun hat sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigt und bestätigt: Unternehmen wie Facebook ist es erlaubt, bei Verletzungen der Nutzerbedingungen in Deutschland Beiträge zu löschen oder gar Userinnen und User zu sperren. Unzulässig sei dies allerdings, wenn diese Personen vorher nicht darüber informiert würden.

    So ist es laut dem Gerichtshof künftig nötig, die Nutzerinnen und Nutzer vor einer drohenden Sperrung darüber in Kenntnis zu setzen. Außerdem müssen sie die Möglichkeit erhalten, sich verteidigen zu dürfen. Posts dürften dagegen direkt entfernt werden, es sei aber trotzdem nötig, den Verfasser oder die Verfasserin zumindest im Nachhinein über die Löschung zu informieren.

    Posts wieder freigeschaltet

    Nun sieht sich Facebook gezwungen, die betroffenen Posts wieder online zu schalten. Laut Gericht ist es ihnen auch nicht erlaubt, diese erneut zu entfernen oder die Accounts der betroffenen Personen ein zweites Mal wegen dieser Inhalte zu sperren. Grund dafür ist, dass zum Zeitpunkt der Löschung und Sperrung im Jahr 2018 nicht vorgesehen war, die Userin und den User über den Entscheid zu informieren. Daher seien die Nutzungsbedingungen für diesen Fall unwirksam, so der Bundesgerichtshof.

    Das Unternehmen sieht dies laut seinen Richtlinien anders. Darin heißt es: "Wir schützen Flüchtlinge, Migranten, Immigranten und Asylanten vor den schwersten Angriffen, lassen jedoch Kommentare und Kritik an der Einwanderungspolitik zu." Menschen dürften aber nicht dafür angegriffen werden, wer sie seien.