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Facebook-Sammelklage laut OGH in Österreich zulässig

Heute Redaktion
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Bild: europe-v-facebook.org

Erfolg für Juristen Max Schrems: Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat laut Max Schrems entscheiden, dass eine Sammelklage in Österreich gegen Facebook vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zulässig ist. Jetzt muss die Entscheidung in Luxemburg fallen.

Erfolg für Juristen Max Schrems: Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat laut Max Schrems entschieden, dass eine Sammelklage in Österreich gegen Facebook vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zulässig ist. Jetzt muss die Entscheidung in Luxemburg fallen. 
In einer Aussendung heißt es, Max Schrems könne als Verbraucher an seinem Heimatgericht in Wien gegen den Social Media Giganten klagen. Zuvor hatte das Oberlandesgericht entschieden, dass der Jurist zwar als "Verbraucher" seine Ansprüche einbringen kann, verneinte aber die Möglichkeit einer Sammelklage. Beide Seiten legten dagegen Rechtsmittel ein, jetzt entschied der Oberste Gerichtshof, dass eine Klage möglich ist.

Weil Schrems will nicht nur seine Ansprüche geltend machen, sondern auch Tausende andere einbeziehen will. Facebook vertrat jedoch weiterhin die Auffassung, dass die gesamte Klage in Wien nicht zulässig sei. 

Ob ein Verbraucher auch einen übertragenen Anspruch an seinem Heimatort einklagen kann, wird nun vom EuGH entschieden. Je nach der Entscheidung des EuGH könnte eine europaweite oder gar weltweite Sammelklage möglich sein, oder aber auch nur für Verbraucher aus bestimmten Ländern zulässig sein. Alternativ müssten viele parallele Verfahren in Österreich und anderen Ländern geführt werden.