Österreich

Bleibende Sehschäden nach Beauty-Behandlung

Eine kostenlose Probebehandlung in einem Beauty-Studio hatte gravierende gesundheitliche Folgen für eine 38-Jährige.

Heute Redaktion
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Eine medizinische Augenuntersuchung mit Ultraschall. Symbolfoto
Eine medizinische Augenuntersuchung mit Ultraschall. Symbolfoto
Bild: iStock

Eine 38-Jährige aus dem Bezirk Linz-Land unterzog sich am 22. März 2019 einer kostenlosen kosmetischen Probebehandlung in einem Beautystudio im Bezirk Linz-Land.

Mit hochkonzentriertem Ultraschall sollten dabei Falten und Fettgewebe im Gesichtsbereich, speziell rund um die Augen, der Garaus gemacht werden. Doch nach der Beauty-Behandlung ließ die Sehkraft der 38-Jährige plötzlich rapide nach.

Sofort sucht die Frau einen Arzt auf, der gravierende Dauerfolgen diagnostizierte. Da es sich um eine bislang einzigartige Verletzung handelte, wird die Behandlung laut Landespolizeidirektion Oberösterreich von einem Spezialisten im Kepler Universitätsklinikum übernommen.

Obwohl das Ultraschallgerät für kosmetische Behandlungen verwendet wird, ist es nicht als Medizinprodukt eingestuft. Weiters war das Beauty-Studio nicht als Gewerbe angemeldet, weder Inhaber noch Angestellte hatten Befähigungsprüfung oder einen einschlägigen Lehrberuf erlernt.

Seitens der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land wird das Vorliegen etwaiger Verwaltungsübertretungen nach der Gewerbeordnung geprüft.

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