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So kann man sein Fahrrad natürlich auch parken...

Heute Redaktion
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Über einen Meter über dem Boden, fixiert auf einem "Halten- und-Parken-Verboten"-Schild, platzierte ein Fahrradfahrer seinen Drahtesel und ging...

So etwas sieht man auch in der Landeshauptstadt nicht alle Tage. "Heute"-Leser Leo L. entdeckte am Montag in Wien-Wieden einen Fahrrad-Stellplatz in luftiger Höhe.

"Es gibt anscheinend zu wenige Abstellplätze am Boden", spekuliert "Heute"-Leser Leo L..

Fahrrad auf Verkehrsschild gehängt

"Ja, so hängt es perfekt. Jetzt nur noch das Schloss g?scheit zumachen...", könnte sich der Besitzer dieses Fahrrades beim Betrachten seinen Parkplatzes gedacht haben.

Über einen Meter in der Luft befestigte der Unbekannte seinen Drahtesel auf einem "Halten-und-Parken-Verboten"-Schild. Autos dürfen in diesem Bereich nur außerhalb der Ladetätigkeiten, von Montag bis Freitag zwischen 7 - 17 Uhr, stehen.

Aufhängen nicht zulässig

Ob die Aktion als Diebstahl-Schutz gedacht ist oder der Fahrradfahrer nicht wusste wohin mit seinem Drahtesel, kann nur spekuliert werden. Zulässig ist der "Parkplatz" jedenfalls nicht, wie "Heute" auf Nachfrage bei Polizei-Pressesprecher Harald Sörös erfährt.

"Grundsätzlich kann jedes Fahrzeug, (auch Fahrräder), das verkehrsbehindernd abgestellt ist (egal, ob für Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr), entfernt werden", erklärt Sörös und verweist auf folgende zwei Paragrafen aus der Straßenverkehrsordnung (§ 24 Abs. 1 lit. l StVO 1960; § 89a Abs. 2a lit. g StVO 1960).

Strafe?

Wie hoch die Strafe im Falle des Falles wäre, wollten wir wissen. Die Höhe der Strafe wird nicht von der Polizei festgelegt, wie "Heute" von Harald Sörös erfährt, "sondern von den Strafreferenten in den Polizeikommissariaten bzw. (außerhalb Wiens) in den Bezirkshauptmannschaften". (mp)