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Fall Böhmerman: Erdogan scheitert mit Beschwerde

Heute Redaktion
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Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat die Beschwerde des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan über die Einstellung der Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann zurückgewiesen und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz bestätigt. Nun bleibt Erdogan noch eine laufende Zivilklage in Hamburg.

Erdogan hatte zuvor Strafantrag mit dem Vorwurf der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts gestellt. Die Bundesregierung ermächtigte daraufhin die Staatsanwaltschaft Mainz mit den Ermittlungen, die jedoch Anfang Oktober eingestellt wurden. Die Behörde kam zur Erkenntnis, dass keine strafrechtliche Beleidigung vorliegt. Es sei klar gewesen, dass die von Böhermann vorgetragenen Vorwürfe nicht ernst zu nehmen sind.

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz prüfte daraufhin Erdogans Beschwerde, wies sie aber nun als unbegründet zurück. Die Fragen seien von der Staatsanwaltschaft Mainz "im Ergebnis zutreffend und im Einklag mit der Rechtsprechung beantwortet" worden. Eine Anklage hätte somit kaum Erfolgsaussichten.

Privatklage: Verhandlung im November

Allerdings geht Erdogan auch via Privatklage am Hamburger Landgericht gegen das Gedicht vor. Dieses hatte im Mai auf Antrag Erdogans eine einstweilige Verfügung erlassen, die Böhmermann untersagt, den größeren Teil seines Gedichts zu wiederholen. Der türkische Präsident will das ganze Gedicht verbieten lassen.

Im Gedicht ging es um Kinderpornografie, Sex mit Tieren und Klischess über Türken. Böhmermann rechtfertigt sich damit, dass er den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen wollte.

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