Österreich

Fall Leonie: Kein Beweis für tödliche Verbrühung

Heute Redaktion
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Bild: Abc pix

Eine drastische Wende gab es Montagvormittag im Fall Leonie. Das gerichtsmedizinische Gutachten bestätigt: Ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen den erlittenen Verbrühungen und dem Ableben des Mädchens ist demnach "nicht erweisbar". Der Anwalt des Vaters sieht seinen Mandanten "damit entlastet".

Eine drastische Wende gab es Montagvormittag im Fall Leonie. Das gerichtsmedizinische Gutachten bestätigt: Ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen den erlittenen Verbrühungen und dem Ableben des Mädchens ist demnach "nicht erweisbar". Der Anwalt des Vaters sieht seinen Mandanten "damit entlastet".

Die Zweijährige war Ende Oktober 2014 mit schweren Brandwunden am Rücken ins Wiener SMZ Ost eingeliefert worden, wo sie nach zwei Wochen intensivmedizinischer Behandlung starb.
Der Gerichtsmediziner Wolfgang Denk hat sich eingehend mit dem Schicksal des Mädchens beschäftigt. Dem 26 Jahre alten Vater war ursprünglich vorgeworfen worden, das Kleinkind im Zug einer erzieherischen Maßnahme mit heißem Wasser abgeduscht - in Medienberichten war von "Strafdusche" die Rede - zu haben.
Dem Gutachten zufolge waren die Verletzungen, die Leonie dabei davontrug, ihrer allgemeinen Art nach nicht lebensbedrohlich. Es sei "nicht auszuschließen", dass die Kleine an den Folgen einer medikamenteninduzierte Schädigung der Leber starb, heißt es in der Expertise.

Medikamente schuld am Tod?

Leonie war nach ihrer Einlieferung ins Spital mit einer ganzen Reihe von gängigen Schmerzmitteln - darunter Paracetamol - und Opiaten behandelt worden, die sich nachhaltig auf die infolge der erlittenen Verbrühungen bereits angegriffenen Organe ausgewirkt haben dürften. Der Gerichtsmediziner betont in seiner Expertise, dass in Bezug auf die Medikation kein Behandlungsfehler vorlag.

Anwalt: "Tragische Geschichte"

Die Ärzte im SMZ Ost hätten ihr Möglichstes unternommen, um das Leben der Zweijährigen zu retten, so der medizinische Sachverständige. Eine mögliche Medikamentenunverträglichkeit bzw. die Folgen für die vorgeschädigte Leber wären zum Behandlungszeitpunkt für sie nicht absehbar gewesen.

 
Zugleich geht der Gutachter davon aus, dass das Mädchen kurz mit heißem Wasser abgeduscht und nicht - wie zunächst im Raum stand - länger ins Wasser getaucht wurde. Der Wiener Strafverteidiger Roland Friis, der den Vater der Kleinen vertritt, sieht damit seinen Mandanten entlastet. "Das Ganze ist eine tragische Geschichte", so Friis am Montag gegenüber der APA.

Vor wenigen Wochen hatte ein anderes Gutachten ergeben, dass der Warmwasser-Boiler in der Wohnung in Wien-Floridsdorf, in der Leonie aufwuchs, defekt war. Die Temperatur ließ sich nicht verstellen, der Boiler habe das Wasser immer auf 72 Grad erhitzt, ergab die im Auftrag der Justiz vorgenommene Untersuchung.