Irrfahrt sorgte für gefährliche Szenen in Wien! Als Geisterfahrer kamen zwei ungewöhnliche Verkehrsteilnehmer Autofahrern am Landstraßer Gürtel entgegen. Zwischen Sperrlinie und Leitplanke fuhren zwei Personen am Samstagnachmittag auf einem E-Scooter.
Auch wenn sich die zwei "Geisterfahrer" seitlich hielten und somit neben dem eigentlichen Verkehrsfluss, war die Aktion extrem gefährlich, E-Scooter haben auf einer solch stark befahrenen Straße nichts verloren.
Bei E-Scootern mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h muss ein Mopedführerschein oder eine Lenkberechtigung irgendeiner Führerscheinklasse vorliegen. Ob dieser Fahrer einen Schein hat, ist unbekannt, außerdem gilt die Sturzhelmpflicht. Zudem dürfen sich erst recht nicht zwei Personen darauf befinden, wie der ÖAMTC auf seiner Webseite informiert.
Für Autobahnen gilt: Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Autobahnen nur mit Kraftfahrzeugen, die eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen, befahren werden.
Das Autobahnverbot gilt auch für "aufgemotzte" Scooter – diese sind österreichweit grundsätzlich verboten. Diese Aktion gefährdet nicht nur den Scooter-Fahrer, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.