Ärztepfusch

Falsch behandelt? Diese Rechte hast du als Patient

Fühlt man sich medizinisch fehlbehandelt, gibt es Mittel und Wege sich Gehör zu verschaffen. Es muss nicht immer die Klage sein. Die Expertin im Talk.

Heute Life
Falsch behandelt? Diese Rechte hast du als Patient
Man sollte sich sehr gut überlegen, ob man den Gerichtsweg gehen möchte. Denn nicht immer ist der Erfolg gesichert. 
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"Götter in Weiß"? Das Image der Ärzte hat sich im Laufe der Jahrzehnte gewandelt, denn auch sie sind nur Menschen. Menschen, denen Fehler passieren können. In jedem Spital, in jeder Ordination – überall auf der Welt. Dann wird die Haftungsfrage relevant.

Nicht immer ist der Arzt schuld

Aber nicht immer, wenn eine Behandlung anders ausgeht als erwartet, liegt auch ein Fehler des Arztes vor. "Es gibt schicksalshafte Wendungen bei einer Behandlung. Dann redet man von Komplikationen. Es kann also etwas schiefgehen, obwohl der Arzt sorgfältig arbeitet – dann ist das eine Komplikation, für die der Arzt nach dem Gesetz nicht haftbar gemacht werden kann", erläuterte Richterin Mag. Inge Strebl im ersten Teil des "Heute"-Gespräches. Der Arzt hafte dann, wenn er, gemessen am Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen, sorgfältigen Arztes, einen Fehler macht. Mehr dazu: Kunstfehler – Dafür muss der Arzt geradestehen

Wohin kann man sich als Patient nun wenden, wenn man das Gefühl hat, fehlbehandelt worden zu sein und zahlt sich Klagen immer aus? Das liest du in unserem zweiten Teil des Interviews:

Was kann ich tun, wenn ich das Gefühl habe, falsch behandelt worden zu sein?

Zunächst sollte man versuchen, sich persönlich mit dem Arzt bzw. dem Spitalerhalter auseinander zu setzen. In Österreich gibt es die Möglichkeit über die Schlichtungsstelle der Ärztekammer, die Patientenanwaltschaft oder Ombudsstellen in den Bundesländern. Darüber kann versucht werden, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wenn tatsächlich ein Fehler passiert ist, werden durchaus auch Ersatzbeträge angeboten. Wenn eine Klärung nicht zur Zufriedenheit des Patienten ausgeht, kann man sich ans Gericht wenden. Dazu muss man wissen: Ein Verfahren vor Gericht kostet viel Geld: Anwälte, Gerichtskosten, Gutachten. Ein Sachverständigengutachten beginnt bei ca. 1.500 Euro und erstreckt sich in die Zigtausende – je nach Komplexität des Falles.

Man sollte sich im Vorfeld gut überlegen, ob man den Klageweg beschreiten will. Und wenn, dann muss man damit rechnen, dass der Erfolg nicht gesichert ist.
Mag. Inge Strebl
Richterin

Mit welchen Kosten muss ich rechnen? 

Hat man eine Rechtschutzversicherung, finanziert diese die Kosten für das Verfahren vor. Jene, die nicht versichert sind, müssen die Kosten aus privater Tasche zahlen. Falls man über geringe finanzielle Mittel verfügt, gibt es die Möglichkeit, einen Verfahrenshilfeantrag zu stellen. Dann werden die Prozesskosten vom Bund vorfinanziert. Dieser Betrag kann dann nach Abschluss des Verfahrens von der Partei zurückgefordert werden, falls sie in der Zwischenzeit zu Geld gekommen ist. Die Voraussetzungen für eine solche Verfahrenshilfe sind jedoch streng. Derjenige, der verliert, trägt die Kosten des Verfahrens – seine eigenen und die des Gegners.

Deshalb ist in der Zivilprozessordnung auch festgehalten, die Parteien zu Beginn des Verfahrens zu ermutigen, ob sie sich nicht vergleichen wollen. Entweder durch Geld oder eine Sachleistung, wie einen erneuten, kostenlosen Eingriff, um den Schaden zu "wiedergutzumachen". Je früher man ein Verfahren abschließen kann, desto günstiger ist es.

Wie viel Schmerzengeld bekommen die Patienten zugesprochen?

Dazu gibt es keine Pauschalantwort, weil es immer auf den Einzelfall ankommt. Die Frage nach der Höhe des Schmerzensgeldes beantwortet zuerst der Sachverständige. Auf Basis seiner Einschätzung und im Einklang mit der Rechtsprechung wird dann vom Gericht die Summe ermittelt. Es werden nicht nur körperliche Schmerzen, sondern auch psychische Belastung mit einberechnet.

Viele Patienten haben zu hohe Erwartungen an das Schmerzengeld. Von Zusprüchen in Millionenhöhe, wie sie in den USA passieren, sind wir in Österreich Lichtjahre entfernt. Wir liegen in Österreich ein bisschen unter den Schmerzengeldsätzen von Deutschland, aber deutlich höher als unsere östlichen Nachbarländer. Als Richtwert kann man sagen, dass Zusprüche in Österreich eine Maximalhöhe von 200.000 bis 300.000 Euro nicht übersteigen. 

Wie oft gehen die Kläger leer aus?

Auch dazu gibt es keine absoluten Zahlen. Erwartungshaltung oft zu groß und Kläger dann enttäuscht sind, wenn sie weniger bekommen als erwartet oder gar nichts, weil keine Haftung greift. Das kommt oft vor.

Zahlt sich klagen immer aus?

Man sollte sich im Vorfeld gut überlegen, ob man den Klageweg beschreiten will. Und wenn, dann muss man damit rechnen, dass der Erfolg nicht gesichert ist.

Welche Konsequenzen hat so eine Klage für den Arzt?

Welche disziplinarrechtlichen Folgen der Behandlungsfehler für den Arzt hat, liegt nicht in der Hand des Gerichts, sondern in der Ärztekammer. Die entscheidet etwa, ob der Arzt seine Zulassung verliert.
Wenn ein zivilrechtlicher Prozess so ausgeht, dass ein Vorwurf gegenüber einem Arzt oder Spitalerhalter berechtigt ist, dann wird der Beklagte zur Leistung von Schadenersatz verurteilt. Neben Verunstaltungsentschädigungen, Pflegeaufwand, Haushaltshilfeaufwand, Heilkosten ist Schmerzensgeld das häufigste.

Auf den Punkt gebracht

  • Ärzte machen Fehler, wie jeder andere auch - und nicht jede negative medizinische Behandlung ist auf ärztlichen Kunstfehler zurückzuführen
  • Wenn Patienten das Gefühl haben, falsch behandelt worden zu sein, können sie sich an Schlichtungsstellen, Ombudsstellen oder die Patientenanwaltschaft wenden
  • Eine Klage kann auch beim Gericht eingereicht werden, aber dies ist mit hohen Kosten verbunden und der Erfolg ist nicht garantiert
  • Im Falle eines Erfolgs kann der Arzt disziplinarrechtliche Konsequenzen seitens der Ärztekammer erfahren und zur Leistung von Schadenersatz verurteilt werden
red
Akt.