Es geht um 2,4 Cent

Falsch gewogen – Hammerstrafe in Supermarkt

Ein Supermarkt verrechnete an der Kassa um 2,4 Cent zu viel für Pfirsiche. Nun muss er 400 Euro Strafe zahlen.

Österreich Heute
Falsch gewogen – Hammerstrafe in Supermarkt
Das Obst-Netz für die Pfirische wurde falsch berechnet, ein Kunde zahlte für das Obst zu viel.
Getty Images

Mit einem Beamten des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen ist nicht gut Kirschen essen: Diese Erfahrung musste nun auch der Leiter einer Tiroler Supermarkt-Filiale machen. Der Kontrolleur spazierte im August 2021 im Zuge eines eichpolizeilichen Testkaufes in die Filiale.

Der Beamte kaufte Pfirsiche (526 Gramm) und verwahrte sie in einem 12 Gramm schweren Obst-Netz (Smart Bag) auf, das gegen einen geringen Aufpreis erhältlich ist. An der Kassa tippte die Verkäuferin dann das bereits eingespeicherte Tara-Gewicht von vier Gramm ein (statt 12 Gramm), berichtet die "Tiroler Tageszeitung". 

Supermarkt rüstet Österreich für Blackout-Fall

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    Hofer

    Acht Gramm zu wenig abgezogen

    Somit wurden acht Gramm zu wenig vom Gewicht der Pfirsiche abgezogen und um 2,4 Cent zu viel für das Obst verrechnet. Der Beamte fühlte sich ausgequetscht wie eine Zitrone und klagte. Die Bezirkshauptmannschaft Imst gab ihm Recht und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro (oder 12 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe).

    Doch, statt in den sauren Apfel zu beißen, legte das Unternehmen Beschwerde gegen die seiner Ansicht nach unverhältnismäßig hohen Strafe ein – ohne Erfolg. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht bestätigte das Urteil. Die Begründung: Der Supermarkt könne ein leeres Netz bei der Kasse hinterlegen, um bei Bedarf das genaue Tara-Gewicht abzuziehen. "Der Unrechtsgehalt der begangenen Verwaltungsübertretung ist als nicht unerheblich zu werten", so das Gericht. 

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Supermarkt in Tirol wurde mit einer Geldstrafe von 400 Euro belegt, nachdem an der Kasse um 2,4 Cent zu viel für ein Obst-Sackerl verlangt worden war, das durch einen Fehler beim Wiegen verursacht wurde
    • Der Supermarkt legte Beschwerde ein, doch das Tiroler Landesverwaltungsgericht bestätigte das Urteil, da der Unrechtsgehalt der Verwaltungsübertretung als nicht unerheblich angesehen wurde
    red
    Akt.