Politik

Falsche Beschuldigung kann FPÖ 20.000 € kosten

Wegen falscher Terror-Beschuldigung eines Lehrlings stehen der FPÖ Klagen ins Haus. Für Gudenus ist die Sache schon erledigt.

Heute Redaktion
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Der grüne Landesrat in Oberösterreich Rudolf Anschober lässt Medienanwältin Maria Windhager jetzt rechtliche Schritte gegen FPÖ- Klubobmann Johann Gudenus und verschiedene Medien prüfen. Sie hatten die falschen Anschuldigungen der FPÖ gegen einen von Abschiebung bedrohten Lehrling verbreitet.

Im "ORF-Morgenjournal" erklärt Anschober, der Fall müsse Konsequenzen haben, man dürfe „nach so einem Skandal" nicht einfach zur Tagesordnung übergehen: „Denn sonst wird Verleumdung zur Normalität in unserer Politik". Damit könne man Existenzen zerstören.

Die Klagemöglichkeiten

Medienanwalt Peter Zöchbauer betonte gegenüber dem ORF-Radio, dass es mehrere rechtliche Möglichkeiten gebe. Sowohl nach dem Straf-, dem Medien- als auch dem Zivilrecht könne geklagt werden – etwa üble Nachrede, Kreditschädigung oder Verletzung des Identitätsschutzes. Damit könnten laut Gesetz Entschädigungen für „immaterielle Schäden" des Lehrlings von bis zu 20.000 Euro fällig werden – Kränkung wäre so ein Schaden. Realistisch sei „ein hoher vierstelliger Betrag", so der Anwalt.

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Gudenus: Bin nicht verantwortlich

FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus zeigt sich trotz allem uneinsichtig und sieht sich nicht für die falschen Beschuldigungen verantwortlich. "Ich finde das für ihn sehr bedauerlich", sagte er zur APA. Fehler habe man aber nicht gemacht: "Im Prinzip wurde nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt."

Der Lehrling sei ein "Opfer der Fahrlässigkeit des Herrn Anschober", beharrte Gudenus auf dem bekannten FPÖ-Standpunkt. Man habe die Informationen von der Facebook-Seite des grünen Landesrats "eins zu eins dem Verfassungsschutz weitergeleitet".

"Sache ist für uns erledigt"



Dass der falsche Link auf das Foto des Mannes womöglich aus freiheitlichen Reihen erfolgt sein könnte, um Vorwürfe gegen den Asylwerber und die Initiative "Ausbildung statt Abschiebung" zu konstruieren, schloss Gudenus aus und ergänzte: "Normalerweise verlinkt der Seiteninhaber - aber nicht immer." Für den FPÖ-Klubchef ist die Causa jedenfalls abgeschlossen: "Im Prinzip ist die Sache für uns erledigt."

Warten auf Staatsanwaltschaft

Das will Rudi Anschober allerdings nicht gelten lassen. Der grüne Landesrat lässt derzeit alle Möglichkeiten prüfen und spricht von einem "Johann-Gudenus-Skandal". Dieser habe "ganz offensichtlich tagelang einen völlig unschuldigen Jugendlichen öffentlich verleumdet".

Die Welser Staatsanwältin Mag. Birgit Ahamer machte Freitag Mittag dann offiziell alles klar: "Die Erhebungen ergaben, dass der Beschuldigte mit dem angezeigten Sachverhalt nicht in Verbindung zu bringen ist, sondern vielmehr eine Verwechslung in der Person vorliegt. Es wurde daher das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt.

Die Ermittlungen gegen die Person, die tatsächlich der in der Anzeige genannten Tat verdächtig ist, sind ebenso noch anhängig wie zur Frage, ob es sich bei „Liwa Fatemiyoun" um eine terroristische Vereinigung handelt".

Anschober will in Kürze entscheiden, ob und gegen wen Klage erhoben werde, hieß aus Anschobers Büro gegenüber "Heute".



(GP)