Life

Falsches Urlaubsfoto kann mit Gefängnis enden

Niemand möchte wegen einem Urlaubsfoto verhaftet werden - um dieses Risiko zu vermeiden, sollten Sie das beachten.

Heute Redaktion
Teilen
Man muss immer achtsam sein wo man fotografiert (Symbolbild)
Man muss immer achtsam sein wo man fotografiert (Symbolbild)
Bild: Fotolia

Gerade im Urlaub werden viele Fotos gemacht. "Trotz einfacher Handhabung von Smartphone und Co ist es wichtig, einige Regeln einzuhalten, um nicht rechtliche Probleme zu bekommen", informiert Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG. "So sollte man etwa in muslimischen Ländern beim Ablichten von Kirchen, Moscheen oder Tempeln vorsichtig sein - Fotografieren ist häufig untersagt. Begegnet man in einem Land mit hinduistischem Glauben einer Gruppe weiß gekleideter Menschen, handelt es sich vermutlich um eine Trauergesellschaft. Diese sollte selbstverständlich nicht fotografiert werden."

Fotografierverbote

Das Fotografieren und Filmen von militärischen Anlagen, Fahrzeugen und Personal ist in vielen Ländern strengstens verboten und kann zur Verhaftung führen. Strenge Regeln gibt es etwa in Ägypten, Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, China, Dubai, Estland, Griechenland, Indien, Kuwait, Madagaskar, Marokko, der Russischen Föderation, Saudi-Arabien, aber auch auf den Seychellen, in der Tschechischen Republik und in Zypern.

"Darüber hinaus kann in einzelnen Ländern auch das Ablichten von öffentlichen Gebäuden wie etwa Bahnhöfen, Elektrizitätswerken, Hafenanlagen, Brücken, Fotos in Freibädern sowie das Fotografieren unter Zuhilfenahme von Drohnen oder ferngesteuerten Geräten zu empfindlichen Strafen führen", so Kaufmann weiter. Der Jurist empfiehlt, vor Antritt einer Reise sich diesbezüglich auf der Website des Außenministeriums über länderspezifische Reisehinweise zu informieren.

Fotografieren ist erlaubt, wenn Recht am eigenen Bild beachtet wird

"Prinzipiell ist der reine Akt des Fotografierens nicht verboten, sehr wohl aber die Veröffentlichung der Bilder", so Kaufmann. "Doch leider ist die Rechtslage uneinheitlich geregelt. Der OGH hat in einem konkreten Fall entschieden, dass alleine schon die Aufnahme ein unzulässiger Eingriff sei."

Das sogenannte "Recht am eigenen Bild" wird im Urheberrechtsgesetz geregelt und soll die abgebildete Person schützen. Befindet man sich an einem öffentlichen Ort und wird dabei mehr oder weniger zufällig abgelichtet, so ist die Veröffentlichung zulässig, wenn die Person nicht gezielt fotografiert wird. "Verboten ist jedoch die Veröffentlichung von Personen, wenn Interessen des Abgebildeten verletzt werden", so Kaufmann. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Foto entwürdigend, herabsetzend, ent- oder bloßstellend wirkt, wenn das Foto das Privatleben der Öffentlichkeit preisgibt oder das Bild für Werbezwecke eingesetzt wird.

Veröffentlichung auch über WhatsApp

Unter Veröffentlichung ist zum Beispiel das Hochladen eines Fotos auf einer öffentlich zugänglichen Website, das Versenden per E-Mail oder WhatsApp an mehrere Freunde oder auch ein Posten des Fotos auf Facebook zu verstehen. Der Fotograf kann sich rechtlich am besten absichern, indem er vorher von der betreffenden Person die Zustimmung zur Veröffentlichung einholt.

(hw)