Digital

Falschmeldungen verbreiten soll Strafbestand werden

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Heute.at / Symbolbild

Ein Gerücht hier gestreut, eine Behauptung da aufgestellt, schon ist in sozialen Netzwerken die Hölle los. Zumeist werden Lügen oder zumindest Halbwahrheiten von Usern verbreitet, um Hass gegen Flüchtlinge zu schüren oder die Bevölkerung zu verunsichern. Der Schaden ist enorm, denn solche Meldungen verbreiten sich oft ungeprüft tausendfach. Verbreiter prüfen die Inhalte kaum, Verursacher blieben bisher gesetzlich verschont. Das soll sich ändern.

Ein Gerücht hier gestreut, eine Behauptung da aufgestellt, schon ist die Hölle los. Zumeist werden Lügen oder zumindest Halbwahrheiten von Usern verbreitet, um Hass gegen Flüchtlinge zu schüren oder die Bevölkerung zu verunsichern. Der Schaden ist enorm, denn solche Meldungen verbreiten sich oft ungeprüft tausendfach. Verbreiter prüfen die Inhalte kaum, Verursacher blieben bisher gesetzlich verschont. Das soll sich ändern.

Kurz nach dem Anschlag von Berlin: Eine WhatsApp-Warnung macht die Runde, die vor weiteren Anschlägen berichtet und die Menschen in Angst und Schrecken versetzt. Die Polizei forscht schließlich den Urheber aus, die strafrechtlichen Folgen könnten drei Jahre Haft sein. Ein Einzelfall, zudem in Deutschland, denn bisher konnte man den Verbreitern von Falschmeldungen weder dort noch in Österreich wirklich Herr werden.

Bald könnten sich solche gezielten Falschinformationen sowie Hetz- und Hassnachrichten aber strafrechtlich in einem eigenen Gesetzesbereich bewegen. Während in Deutschland der Strafbestand der "Desinformation" geplant ist, soll es auch in Österreich ähnliches geben. ÖVP-Generalsekretär Werner Amon ruft deshalb zu einer parlamentarischen Enquete auf, SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar signalisierte Gesprächsbereitschaft.

Kurios bei der Thematik: Bis Jahresende 2015 gab es in Österreich ein Gesetz, das eigentlich auch Falschmeldungen betraf. Der Paragraf gegen die "Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte" habe aber in der Praxis kaum Anwednung gefunden und wurde deswegen abgeschafft. Nun könnte er in neuer Form wieder eingeführt werden.