Rückforderungen möglich

Falschparker 8 Jahre lang zu Unrecht abgestraft

In einer Kurzparkzone in der Innenstadt dürfte jahrelang zu Unrecht gestraft worden sein. Ein Anwalt stellt Rückforderungen in den Raum.
Newsdesk Heute
01.05.2025, 09:30

Keine Strafe ohne Gesetz – dieser jahrhundertealte Rechtsgrundsatz ist nicht nur im § 1 des Strafgesetzbuches festgeschrieben, sondern gilt freilich auch für Verkehrsstrafen. Mehrmals kam es dabei in Vergangenheit aber seitens der Exekutive zu scheinbar kleinen Fehlern – mit enormen Auswirkungen.

Vor wenigen Monaten sorgte hier etwa ein Fall auf der A2 Südautobahn für Aufsehen. Dort wurde nach einer Baustelle eine geänderte Verordnung zur Radarmessung nicht mehr aufgehoben, wodurch nach der einen Vorschrift gemessen, aber nach der anderen gestraft wurde. Die Folge: Ein Anwalt, der dagegen vorging, muss nichts zahlen. Seinen Berechnungen zufolge könnten rund 500.000 Autofahrer zu Unrecht Radar-Strafen kassiert haben – mehr dazu hier.

Kurzparkzone aufgehoben

Nun gibt es einen ähnlichen Fall aus Tirols Landeshauptstadt Innsbruck. Zwei PKW-Lenker mussten dort im August 2022 und Februar 2023 50 Euro zahlen, weil ihr Parkschein in der Kurzparkzone abgelaufen war, berichtet die "Kronen Zeitung".

Sie beauftragten Anwalt Karl Hepperger und müssen nun keinen Cent blechen. Der Grund: Besagte Kurzparkzone, errichtet per Verordnung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck vom 16. Juli 2015, wurde mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 13. Juni 2023 in der damals gültigen Fassung als gesetzeswidrig aufgehoben.

"Von 2015 bis 2023, also acht Jahre lang, dürften Tausende Menschen illegal abgestraft worden sein", so Hepperger zur "Krone". Unzählige weitere Straßenzüge in der Innsbrucker Innenstadt und dem Stadtteil Saggen sollen ebenfalls davon betroffen sein. "Damit stehen wohl auch zahlreiche Rückforderungsansprüche von zu Unrecht bestraften Parkern im Raum", so der Anwalt.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 01.05.2025, 09:35, 01.05.2025, 09:30
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