Mehr als ein Jahr nach dem Tod des ehemaligen sambischen Präsidenten Edgar Lungu hat dessen Familie im Rechtsstreit um die Beisetzung des Verstorbenen einen Etappensieg erzielt. Das Berufungsgericht im südafrikanischen Bloemfontein entschied, dass Lungus Leichnam in Südafrika beigesetzt werden darf, und hob damit eine frühere Entscheidung auf, die eine Überführung nach Sambia ermöglicht hätte.
Ob das Urteil den langwierigen Streit zwischen Lungus Familie und der sambischen Regierung endgültig beendet, ist noch offen. Nun warten die Anwälte der Regierung auf weitere Anweisungen.
Die sambische Regierung hatte gefordert, den ehemaligen Präsidenten auf einem speziellen Areal für Staatsoberhäupter in Lusaka zu beerdigen. Lungus Familie hingegen wollte eine private Beisetzung, da Gespräche mit der Regierung gescheitert waren.
Im August des Vorjahres hatte ein südafrikanisches Gericht zunächst entschieden, dass Lungus Leichnam nach Sambia überführt werden darf. Die Familie legte dagegen Berufung ein und erhielt nun Recht. Nach Lungus Tod war es zu Unstimmigkeiten gekommen: Es gab widersprüchliche Informationen seitens der Regierung und Lungus Partei, und sogar getrennte Trauerperioden wurden ausgerufen.
Edgar Lungu, der von 2015 bis 2021 Präsident Sambias war, hatte zu Lebzeiten immer wieder Auseinandersetzungen mit seinem Nachfolger Hakainde Hichilema. Nach Angaben der Familie wollte Lungu ausdrücklich nicht, dass Hichilema bei seinem Begräbnis anwesend ist oder sich in die Nähe seines Leichnams begibt.