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Familienbeihilfe ins Ausland: Kürzungs-Entwurf liegt...

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Die beiden VP-Minister Kurz und Karmasin haben ihren Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem die Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland gekürzt werden soll. Passieren soll das ab 1. Jänner 2018.

249 Millionen Euro überwies Österreich 2015 an Familienbeihilfen plus Ausgleichszahlungen ins Ausland – zum großen Teil nach Ungarn, in die Slowakei, nach Polen und Rumänien. Integrationsminister Kurz und Familienministerin Karmasin wollen die Beihilfen an die Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern anpassen.

Einsparungsziel: 100 Millionen. Ermöglichen soll das die geplante Gesetzesänderung. Basis für die Neuberechnung sind die von Eurostat veröffentlichten Preisniveaus für EU- und EWRStaaten sowie für die Schweiz. Angepasst soll die Beihilfe alle zwei Jahre werden.

Die beiden Minister wollen den Gesetzesentwurf bis Mitte März in Begutachtung schicken. Sie stützen sich auf ein 42-seitiges Gutachten des Sozialrechtsexperten Wolfgang Mazal.

Kurz: "Österreich soll Exportweltmeister sein, aber nicht bei Sozialleistungen." Er erwarte die rasche Zustimmung der SPÖ, um das Gesetz noch vor dem Sommer beschließen zu können.

"Wir setzen damit dem Unsinn ein Ende, Familienbeihilfe an Kinder zu bezahlen, die nicht einmal in Österreich leben." "Jedes Kind soll gleich viel wert sein. Aber 150 Euro sind in Österreich einfach viel weniger wert als etwa in Rumänien", betonte Karmasin.

73 Mio. Euro reine Familienbeihilfe gehen ins Ausland

2015 flossen 249 Mio. Euro an Familienleistungen ins Ausland. 73 Mio. waren Familienbeihilfe (inkl. Absetzbetrag) für Kinder, bei denen ein oder beide Elternteile hier erwerbstätig sind.

Die Ausgleichszahlungen, wenn ein Elternteil im Ausland erwerbstätig ist, betrugen rund 176 Mio.