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FBI entlastet Clinton in E-Mail-Affäre

Heute Redaktion
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Großes Aufatmen bei Hillary Clinton: Noch vor der US-Wahl entlastet das FBI die demokratische Kandidatin, es wurden keine strafbaren Handlungen entdeckt. Das erklärte FBI-Chef James Comey in einem Schreiben an den Kongress.

 

Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Anklage, verkündete der FBI-Chef am Sonntag in einem Schreiben an den Kongress. Hillary Clinton geriet ins Kreuzfeuer der Kritik und ins Visier des FBI, weil sie in der Zeit als Außenministerin einen privaten Server in ihrem Haus auch für dienstliche E-Mails genutzt hat. Wäre durch diese leichtsinnige Handlung die Sicherheit der USA gefährdet worden, hätte es zu einer Anklage kommen können.

Kein Verfahren

Seit der Entdeckung der neuen E-Mails habe das FBI "rund um die Uhr gearbeitet", so Comey. "In diesem Prozess haben wir die gesamte Kommunikation überprüft, die von oder für Hillary Clinton in ihrer Zeit als Außenministerin war." Nach der Überprüfung bleibt die Bundespolizei bei der im Juli getroffenen Einschätzung, dass es kein Verfahren gegen Clinton geben wird.

Vorteil für Trump?

Ob die demokratische Kandidatin jetzt noch das Ruder rumreißen kann? In den letzten Umfragen lag Konkurrent Donald Trump vorne. Er ist auch weiterhin überzeugt, dass Clinton von einem "manipulierten System" gestützt wird. Bei einem Auftritt in Michigan äußerte er Zweifel an der Gründlichkeit der Ermittlungen. 
Auch wenn das FBI jetzt kein Verfahren gegen Clinton einleitet, ein Imageschaden ist geblieben. Vor allem weil auch ihr Ehemann und Ex-Präsident Bill Clinton negative Schlagzeilen machte. Die US-Bundespolizei stellte einen alten Untersuchungsbericht zu einem umstrittenen Gnadenerlass von Bill Clinton für den Steuerflüchtling Marc Rich online - dessen Frau spendete zuvor eine großzügige Summe an die Demokraten. 

Der Bericht wurde letzte Woche vom FBI ins Internet gestellt. Die Unterlagen seien "gemäß der Standardprozedur automatisch und elektronisch veröffentlicht worden", weil es dazu Anfragen nach dem Informationsgesetz gegeben habe, so die Bundespolizei in einer Stellungnahme.
 

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